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Fragen zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Hintergrund

Im September 2025 setzte die Bundesregierung die FinanzKommission Gesundheit ein, um Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen zu erarbeiten. Die Kommission legte ihre Ergebnisse [1] am 30. März 2026 vor. Die Bundesregierung erstellte auf dieser Basis einen Gesetzentwurf, der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde [2]. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag fand am 12. Juni 2026 statt [3].

Der Gesetzentwurf betrifft auch die Krankenhäuser, von denen viele bereits heute defizitär arbeiten. Der IVfG beleuchtet im Folgenden einen besonderen Aspekt, nämlich die Wettbewerbsnachteile der öffentlich-rechtlichen bzw. kommunalen Krankenhäuser, die für die regionale bedarfsnotwendige Klinikversorgung verantwortlich sind. Durch die finanziellen Einschnitte ist die klinische Allgemeinversorgung einschließlich stationärer Notfallversorgung akut gefährdet.

Interview

Zu den genannten Aspekten hat der IVfG den Klinikvorstand im Ruhestand, Klaus Emmerich (s. unten), befragt.

IVfG-Redaktion:
Welche Trägerschaften von Krankenhäusern machen vor allem finanzielle Gewinne oder Verluste und warum?

Klaus Emmerich:
Deutschland verfügt über öffentlich-rechtliche, meistens kommunale Krankenhäuser, über gemeinnützige und privat betriebene Krankenhäuser. Nur noch etwa 30% der bundesdeutschen und 20% der bayerischen Krankenhäuser schreiben Gewinne. Die restlichen Krankenhäuser weisen aufgrund des limitierten bundesweiten Krankenhausbudgets Verluste auf.

Die meisten Verluste schreiben öffentlich-rechtliche bzw. kommunale Krankenhäuser. Kommunen sind für die regionale bedarfsnotwendige Klinikversorgung verantwortlich und stellen deshalb die klinische Allgemeinversorgung einschließlich stationärer Notfallversorgung möglichst breit auf. Aufgrund des breiten Angebots bei begrenztem Patientenaufkommen entstehen hohe Gemeinkosten, die i. d. R. nur auf eines oder wenige Krankenhäuser verteilt werden können.

Private und gemeinnützige Klinikträger wählen „rentable Klinikstandorte“ und bieten vielfach spezialisierte Leistungsangebote an. Beispiele hierfür sind orthopädische Fachkliniken mit Verzicht auf viele internistische Medizintechnik und Verzicht auf eine durchgehende stationäre Notfallversorgung. Während private und gemeinnützige Klinikträger ggf. bundesweite Klinikverbünde mit hohen Synergieeffekten aufbauen können, sind kommunale Klinikträger rechtlich an ihre kommunale Region gebunden. Auch hier entstehen kommunale Wettbewerbsnachteile gegenüber privaten und gemeinnützigen Krankenhäusern.

IVfG-Redaktion:
Was geschieht mit den Gewinnen, die ein Krankenhaus erarbeitet?

Klaus Emmerich:
Zunächst einmal sind Gewinne schädlich für das Gemeinwohl. Das sind Krankenkassenbeiträge der Beitragszahler, die in Gewinnmargen privater (und manchmal auch gemeinnütziger) Klinikträger fließen. Sie werden entweder als Rücklagen für weitere Krankenhausprojekte verwendet oder an die Anteilseigner ausgeschüttet – Gesundheit als Kapitalanlage mit Gewinnaussicht.

IVfG-Redaktion:
Welche Therapieleistungen sind für die Krankenhäuser besonders lukrativ bzw. besonders unlukrativ.?

Klaus Emmerich:
Lukrativ sind vorrangig spezialisierte Leistungsangebote und Therapien in Fachkliniken. Wie oben dargestellt, verzichten Fachkliniken auf ein breites Leistungsspektrum und kommen mit wenigen Medizingeräten, wenigen Zertifizierungen und weniger Fachpersonal aus. Das senkt die Behandlungskosten bei gleichbleibenden Einnahmen aus Krankenhausvergütung. So ist die Orthopädie in einem breit aufgestellten Allgemeinkrankenhaus mit Innerer Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Intensivmedizin und stationärer Notfallversorgung wesentlich teurer als die Orthopädie in einer reinen orthopädischen Fachklinik ohne Intensivmedizin und stationärer Notfallversorgung.

IVfG-Redaktion:
Wie viel Prozent des Budgets geht in die Verwaltung von Krankenhäusern und von Krankenkassen? Ist der Verwaltungs-Anteil gestiegen oder gesunken durch die Reformen der letzten 15 Jahre im Vergleich zum Anstieg der Pflegekosten?

Klaus Emmerich:
In den Fallpauschen für die stationäre Patientenabrechnung sind Verwaltungskosten der Krankenhäuser enthalten, nicht der Krankenkassen. Die Krankenkassen decken ihre Verwaltungskosten, jährlich 12 Mrd. Euro bei den GKV, durch die Beiträge der Versicherten ab. Der Verwaltungskostenanteil der Krankenhäuser steigt aufgrund stetig neuer Anforderungen an Kodierung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Zertifizierungen. Im Jahr 2024 lagen die Verwaltungskosten der Krankenhäuser bei 5,475 Mrd. Euro, das sind 4,3% der bereinigten Gesamtkosten der Krankenhäuser im Umfang von 128,375 Mrd. Euro.

Der Interviewpartner

Klaus Emmerich
Klinikvorstand im Ruhestand
Bündnis Klinikrettung
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Fachbuchautor über Kliniksterben

Quellen

[1]  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit

[2]  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz

[3]  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958