Durch das Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PFLBG) im Januar 2020 wurde die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege in einem dreijährigen Ausbildungsgang zusammen gefasst, der generalistische Ausbildung oder Ausbildung zum Pflegefachmann/frau genannt wird. Das dritte praxisorientierte Ausbildungsjahr gilt als Vertiefungsjahr in einem der drei Pflegesparten. Zusätzlich ist es möglich, ein berufsqualifizierendes akademisches Pflegestudium zu machen, das zu einem Bachelor- oder Masterabschluss führen kann.
Diskussionen um die Einführung einer allgemeinen Pflegeausbildung in Europa gab es schon seit der Alma-Ata Deklaration der WHO im Jahre 1978 (1, 2, S. 1). Seit 1988 empfahl die WHO die allgemeine Pflegeausbildung als Erstausbildung. Laut Relias nutzen die Staaten der EU seit den 90er Jahren die generalistische Ausbildung für ihre nationalen Programme. „Sie wird sogar als Beitrittskriterium in die EU herangezogen“ (3). Österreich und Deutschland führten die Generalistik als letzte Länder Europas ein. In Österreich wurde die Pflegeausbildung ab 2016 reformiert, wobei es 2012 in England und Frankreich Überlegungen gab die Generalistik wieder zurück zu fahren (4, S. 68), da die finanziellen Mittel für den Ausbau von praktischen Einsätzen knapp (5) wurden. Dass Deutschland und Österreich als letzte Länder die Generalistik einführten lag unter anderem daran, dass nur diese beiden Länder in Europa eine fundierte berufsqualifizierende Altenpflegeausbildung vorweisen konnten. Die eigenständige Altenpflegausbildung mit sozialpflegerischen Ansatz und Vermittlung von gerontologischen und geriatrischen Wissen sowie eine fundierte Kinderkrankenpflegeausbildung ist der Generalistik zum Opfer gefallen. Vertreter der Altenpflege und der Berufsverband für Kinderkrankenpflege äußerten deshalb schwerwiegende Bedenken gegen die Einführung der Generalistik (4, S. 23).
Die neue Ausbildung finanziert sich hauptsächlich durch einen Ausgleichfond, der in den Ländern etabliert ist. Neben anderen Geldgebern tragen auch die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 26 Abs. 3 Nr. 4, Pflegeberufegesetz) zur Bezahlung des Fonds bei. Diese zweckentfremdete Finanzierung ist trägt zum massiven Defizit von 2 Milliarden Euro (6) in der Pflegekasse bei. Frau Kirsten forderte in ihrer Dissertation, die sie 2016 an der Martin-Luther Universität von Halle-Wittenberg eingereicht hat, dass die Pflegeschulen nur durch Steuern finanziert werden sollen (4, S. 122).
Vier Gründe für die Einführung der generalistischen Ausbildung nennt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) (7, 8):
- Die Absolventen sollen Kranke und Pflegebedürftigen in allen Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen versorgen können.
- Die Pflegeausbildung soll zukunftsfähig und qualitatitiv hochwertig sein.
- Die Reform soll den Pflegeberuf attraktiver machen und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
- Der Berufsabschluss der generalistischen Ausbildung soll europaweit anerkannt sein.
Auf diese vier Punkte wird in den folgenden Abschnitten Bezug genommen.
Die Ergebnisse von hauptsächlich zwei Forschungsarbeiten, die nachfolgend aufgeführt sind, stellen den Erfolg und Sinnhaftigkeit der Ausbildungsreform in Frage. Frau Kiersten, die schon oben erwähnt wurde, forschte im Vorfeld der Einführung über die zu erwartenden Folgen der Ausbildungsreform (4). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gab eine Begleitforschung zur Einführung der generalistischen Ausbildung in Auftrag, die von 2021 bis 2023 als Befragung von 1267 Schülern durch geführt wurde (9).
1. Die Absolventen sollen Kranke und Pflegebedürftigen in allen Altersstufen versorgen können
Frau Kirsten zitiert in ihrer Arbeit die Forderung der Bund-Länder Arbeitsgruppe-Weiterentwicklung der Pflegeberufe „Der Arbeitsmarkt im Dienstleistungssektor Pflege erfordert in Zeiten des demografischen Wandels den flexiblen und universellen Einsatz von Pflegekräften“. Nach Meinung von Frau Kriesten impliziert diese Aussage, dass Pflegefachkräfte ohne ausreichendes Fachwissen je nach Bedarf einsetzbar sind für alle Altersgruppen, angefangen von Frühgeborenen bis zu sterbenden Senioren, die Besonderheiten bei der Pflege alter Menschen, Menschen mit Demenz, Frühgeborenen und Kleinkindern dabei aber unterschätzt wird (4, S. 131). Außerdem befürchtet sie durch die unspezifische Ausbildung eine Unterversorgung an sozialmedizinischen Leistungen von vielen älteren Menschen (4, S. 46).
Die Forschungsarbeit des BIBB bestätigt in Bezug auf die Kinderkrankenpflege die Befürchtungen von Frau Kriesten und kommt zum Ergebnis: “Die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung bringt aktuell noch Herausforderungen mit sich, insbesondere bei der Ausbildung in der pädiatrischen Pflege“ (10, S. 16).
Jedoch meint das BIBB, dass die generalistische Ausbildung die geeignete Antwort ist auf den zunehmenden demografischen Wandel (11, S. 5)
2. Die Pflegeausbildung soll zukunftsfähig und qualitatitiv hochwertig sein
In ihrer Dissertation schreibt Frau Kriesten, dass in der standardisierten generalistischen Ausbildung Beziehungsarbeit und Erwerb von inneren Charakterqualitäten eine untergeordnete Rolle spielen (4, S. 84). Diese Aussage deckt sich auch mit der praktischen Erfahrung einer Lehrkraft in einer Pflegeschule, die wir im Zuge der Erstellung des alternativen Ausbildungskonzeptes interviewt haben (12).
Weiter berichtet Frau Kriesten von den Ergebnissen aus den Modellversuchen vor der Einführung der Generalistik, dass die Abbrecherquote von Schülern in der generalistischen Ausbildung höher und die Erfolgsquote bei der Abschlussprüfung geringer ist im Vergleich zu der herkömmlichen Ausbildung (4, S. 86). Diese Ergebnisse der Modellversuche stimmen auch mit den aktuellen Forschungsergebnisse des BIBB überein. Darin heißt es, dass fast die Hälfte der Schüler sich häufig mit dem Gedanken trägt die Ausbildung abzubrechen (13, S. 5). Im Jahr 2023 konnten nur 59% der Schüler eine erfolgreiche Abschlussprüfung ablegen (13, S. 12).
Dass die Form der Ausbildung unbedingt reformbedürftig ist, belegen auch die Zahlen der Vertragsauflösungen bei den Ausbildungseinrichtungen. Im Jahr 2023 lag sie bei 29,5%, während sie zwischen 2011 und 2017 nur mit 25% beziffert wurde (13, S. 12). Als Ursachen für die Ausbildungsabbrüche werden in den Berichten der Begleitforschung die herausfordernden psychischen und körperlichen Belastungen in den Praxiseinsätzen, falsche Erwartungshaltungen und Enttäuschungen genannt.
Der Begriff „Praxisschock“ (13, S. 5) beschreibt das Gefühl der Überforderung in der praktischen Ausbildungssituation deutlich. Um die Belastungen der praktischen Ausbildung abzuschwächen und das praktische Lernen qualitativ zu verbessern ist gesetzlich festgeschrieben, dass für den Schüler für mindestens zehn Prozent des Praxiseinsatzes ein qualifizierter Praxisanleiter zuständig ist (10, S. 16).
Über Quantität und Qualität der Praxisanleitung sind jedoch die befragten Schüler der BIBB Studie unzufrieden. Nur jeder fünfte Schüler erhielt die Anleitung so, wie im gesetzlichen Umfang vorgeschrieben ist (11, S. 16). Als Folge von den vielfältigen und kurzzeitigen Praxiseinsätzen ist es verständlich wenn die Schüler frustriert und überfordert sind, da sie auch zu wenig die Möglichkeit haben sich fundiertes Wissen an zu eignen und praktische Fähigkeiten einzuüben.
Es zeigte sich in den Modellversuchen vor der Einführung, dass deshalb eine verpflichtende Weiterbildung der fertig Ausgebildeten zu empfehlen ist, um die nötige medizinische und pflegerische Fachkompetenz zu erreichen (4, S. 93). Es ist jedoch zu bedenken, dass in Zeiten des Personalmangels es schwieriger an den angebotenen Weiterbildungen teilzunehmen.
Als Resümee ihrer Forschungsarbeit schreibt Frau Kriesten „Bei dem Reformvorhaben handelt es sich um eine Rationierung von Pflegewissen und –können, sowie Pflegebildungsstrukturen. Geschaffen würde eine Basispflegeausbildung und Basisversorgung, mit einer Standardisierung und Entindividualisierung der Pflege“ (4, S. 199). Weiter prophezeit sie, dass sich der Pflegeberuf durch die Generalistik und den Ärztemangel hin zu einem ärztlichen Assistenzberuf entwickelt, der abhängig ist vom medizinischen System (4, S. 123). Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Entbürokratisierung und Befugniserweiterung der Pflege am 06.11. 2025 ist tatsächlich der Pflegeberuf einem ärztlichen Assistenzberuf näher gerückt (13).
3. Die Reform soll den Pflegeberuf attraktiver machen und somit dem Fachkräftemangel entgegen wirken
Das BMBFSFJ und auch andere Pflegewissenschaftler erhoffen sich, dass die Generalistik den Pflegenotstand vermindern kann. Frau Kriesten aber schreibt: „Eine generalistische Pflegeausbildung wird weniger Wege in den Beruf, eine geringere Attraktivität für die Pflege alter Menschen und einen zunehmenden Pflegenotstand bewirken (4, S. 79). Weiter folgert sie, dass der Fachkräftemangel vor allem in der Altenhilfe schon auf Grund der Bewerbungskonkurrenz zwischen zirka 10.000 Pflegeeinrichtungen und zirka 900 Krankenhäusern begründet ist (4, S. 121). Die anspruchsvollen Pflegetätigkeiten direkt am Bett des Pflegebedürftigen müssen zunehmend vom Assistenzpersonal ausgeführt werden. Die Folge davon ist, dass die Pflegequalität in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und auch in Krankenhäusern darunter leidet.
Eine Bestätigung dieser Aussagen ist in der Forschungsarbeit des BIBB zu lesen. Die Zahl der Bewerber für die Pflegeausbildung hat sich nach der Ausbildungsreform nicht deutlich erhöht und ist in dem letzten Zeitraum von zehn Jahren kontinuierlich gleich geblieben (13, S. 10).
Auch hat sich gezeigt, dass nur jeder zweite Auszubildende eine Tätigkeit in der direkten pflegerischen Versorgung anstrebt. Viele planen nach der Ausbildung zu studieren oder wollen administrative Tätigkeiten übernehmen. Im Gegensatz dazu beabsichtigten vor der Einführung des PFLBG drei Viertel der Schüler nach dem Abschluss ihren Einsatz in der direkten Pflege (15, S. 255).
4. Der Berufsabschluss der generalistischen Ausbildung soll europaweit anerkannt sein
Bislang ist die Zahl der Deutschen Pflegefachkräfte mit generalistischer Ausbildung, die im Ausland arbeiten, nicht erfasst. Deshalb ist noch unklar, ob die Ausbildungsreform wegen des Erwerbs der europaweiten Anerkennung nötig gewesen wäre. Umgekehrt arbeiteten im Jahr 2024 mehr als 300.000 ausländische Pflegekräfte in Deutschland. Das sind 18 Prozent der 1,7 Millionen Beschäftigten im Pflegebereich (16).
Frau Fajardo schreibt in ihrem Buch „Existenzrelevant“ (17, S. 65), dass ausländische Pflegekräfte mit Bachelor oder Masterabschluss in Deutschland nicht so selbstverständlich als Pflegekraft tätig werden können, weil ihnen „die pragmatischen Kenntnisse und Fertigkeiten fehlen, die im Deutschen Gesundheitssystem“ verlangt werden.
Erstaunlich ist, dass laut dem Bericht der Ausbildungsoffensive des BMBFJ trotz der kritischen Forschungsergebnisse des BIBB die Auszubildenden die generalistische Ausbildung als „insgesamt positiv wahrnehmen“ (18, S. 9). Aus Sicht der Pflegekräfte in den Einrichtungen sieht die aktuelle Lern und Arbeitssituation der Schüler sehr reformbedürftig aus.
Deshalb erarbeiteten die Pflegekräfte des IVfG ein alternatives Ausbildungskonzept, das sich auf praktische Erfahrungen mit Schülern in den Einrichtungen und auf die Schilderung einer Lehrkraft für Pflegekräfte gründet (12). Das Ausbildungskonzept kann als Kompromisslösung zwischen dem vergangenen dreigliedrigen Ausbildungsweg – Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege- und zwischen der generalistischen Ausbildung betrachtet werden.
Ziel dieses Konzeptes ist es, den Wert der dem Patienten zugewandten Pflege hervorzuheben und die Auszubildenden sowohl fachlich als auch menschlich auf den Pflegeberuf vorzubereiten. Um die Eignung des Interessenten für den Beruf zu prüfen, wird ein vierwöchiges Sondierungspraktikum gefordert. Das Konzept lehnt die generalistische Ausbildung in der jetzigen Form ab und plädiert einen gesonderten Ausbildungsgang für die Kinderkrankenpflege nach dem ersten Lehrjahr. Die praktischen Einsatzstunden in den Einrichtungen sollen die theoretischen Unterrichtsstunden deutlich überwiegen. Das Pflegestudium an der Hochschule ist als Weiterbildung zu absolvieren und ersetzt nicht die Pflegegrundausbildung.
Neben den bisherigen praxisnahen Unterrichtsinhalten ist es notwendig, dass ein Schwerpunkt auf Persönlichkeitsentwicklung und Psychohygiene der Auszubildenden und auf die Pflege von Senioren gelegt wird. Gesundheitspolitische und gesellschaftliche, für die Pflege relevante Themen sollen im Unterricht im angemessenen Maße Berücksichtigung finden.
Dieses Ausbildungskonzept mit einer umfassenden „Istanalyse“ sandten wir an verschiedene Pflegeverbände, an das BIBB, das als Forschungsinstitut dem BMBFJ unterstellt ist, an das BMBFJ und an den Deutschen Pflegerat zur Diskussion und als möglichen Denkanstoß. Obwohl die Pflegeverbände ein hohes Interesse an eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zeigen müssten, kam keine einzige Antwort von ihnen zurück.
Die Vertreterin des BIBB lehnte in ihrem Schreiben das Ausbildungskonzept ab, da es für sie, Zitat, „nicht nachvollziehbar“ ist, wie die in dem Konzept aufgelisteten Mängel der generalistischen Ausbildung durch die veränderte Struktur der Ausbildungsordnung und der Lehrinhalte des IVfG vermindert werden sollen. Sie äußerte die Meinung, dass die Generalistik „die berufliche Flexibilität, das berufliche Selbstverständnis der Pflege, die Anforderungen an eine zukunftsweisende Pflegeausbildung und die steigenden Anforderungen des Gesundheitswesens berücksichtigt“ und in dem alternativen Konzept „zu kurz kommt“.
Auch die Vertreterin des BMBFJ lehnte das IVfG Ausbildungskonzept mit folgender verkürzter Antwort ab: „ Die darin formulierten Änderungsvorschläge können nicht nachvollzogen werden. Die vorliegenden Ergebnisse des Monitorings und die bisherige Entwicklung der Ausbildung lassen keine grundsätzlichen Änderungen veranlasst erscheinen.“
Konstruktiv und problemlösungsorientiert antwortete die Vertreterin des Bundesverbandes Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V (BLGS). So schrieb sie: „Im Rahmen der Ausbildung sehen wir bspw. die Etablierung sozialpädagogischer Unterstützungsangebote für Auszubildende als relevant an und setzen uns politisch für die verbindliche Schaffung entsprechender Stellen an den Schulen ein. Die Qualifizierung von Lehrenden und Praxisanleitenden muss strukturell noch verbessert und die Lernkultur vor allem an den praktischen Einsatzorten deutlich gestärkt werden.“
Große Offenheit für die Vorschläge des Konzeptes zeigte die Geschäftsführerin des Deutschen Pflegerates in dem von ihr angebotenen Gespräch. Auf Grund ihrer praktischen Erfahrung als Fachpflegekraft und als Lehrkraft in einer Pflegeschule fand ein lebendiger Austausch statt. Sie schlug vor, bei BIBB Fakten über die Auswirkungen der Generalistik einzuholen und gab die interessante Information, dass die generalistische Ausbildungsreform hauptsächlich wegen der Angleichung an Europäische Ausbildungsstandards beschlossen wurde.
„Das Dilemma der generalistischen Pflegeausbildung“ lautet die Überschrift dieses Beitrags. Einesteils ist die Generalistik eingeführt worden, um für die aktuellen und zukünftigen Probleme des Deutschen Pflegesystems und für ihre Anforderungen an die Pflege aller Altersstufen vorbereitet zu sein. Andererseits existieren auf Grund der bisherigen Forschungsergebnisse und der praktischen Erfahrung von Pflegekräften berechtigte Zweifel, ob das generalistische Ausbildungssystem die geeignete notwendige Antwort ist für die aktuellen Probleme sowohl in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen als auch in den Krankenhäusern.
Frau Kriesten zitiert in ihrer Forschungsarbeit den Theologen und Soziologen Gronemeyer „Wenn Menschen zu Fällen geworden sind, ist die generalistische Pflege richtig.“ Weiter spricht er von der „Abschaffung der Person auf beiden Seiten“ und von einer „Industrialisierung der Pflege“ (4, S. 25).
Der IVfG hat sich zur Aufgabe gemacht sich für ein menschlicheres Gesundheitssystem einzusetzen und der „Industrialisierung“und der „Entpersonalisierung“ in der Pflege und Medizin entgegenzutreten.
Quellen
(1) https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/7065c7ca-b399-4890-91ed-ed391a4ebcb1/content
(2) https://deutscher-pflegerat.de/wp-content/uploads/2023/05/Stellungnahme-zur-generalistischen-Pflegeausbildung_2023_05-03.pdf
(3) https://relias.de/ressourcen/blog/pflegefall-deutschland-mit-einer-einheitlichen-generalistischen-ausbildung-die-pflege-zukunftsfaehig-machen/
(4) https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/8658/1/Diss_Kriesten_10.12.2016_UniBib..pdf
(5) https://www.timeshighereducation.com/opinion/over-recruitment-healthcare-students-england-silent-crisis
(6) https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/pflegestufe-koalition-100.html
(7) https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/berufsfeld-pflege/neue-pflegeausbildungen
(8) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html
(9) https://www.bibb.de/dienst/publikationen/download/19518
(10) https://www.bibb.de/dienst/publikationen/download/19937
(11) https://www.bwpat.de/ausgabe45/reiber_etal_bwpat45.pdf
(12) https://ivfgesund.de/wp-content/uploads/2025/08/IVfG-Ausbildungskonzept-fuer-Pflegekraefte_V01B03_20250805.pdf
(13) https://datapool-bibb.bibb.de/pdfs/Fuchs_et-al_Ausbildungsabbrueche.pdf
(14) https://ivfgesund.de/aktuelle-informationen/befugniserweiterung-und-entbuerokratisierung-der-pflege/
(15) https://econtent.hogrefe.com/doi/abs/10.1024/1012-5302/a000930?journalCode=pfl/
(16) https://mediendienst-integration.de/news/mehr-als-300000-auslaendische-pflegekraefte/
(17) ↑ Birgit Ehrenfels, Annemarie Fajardo, „Existenzrelevant!: Eine starke Pflege für Staat und Gesellschaft“, ISBN 978-3170421615
(18) https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/205226/c027c13b94c48d20ad64b5a4136b5448/ausbildungsoffensive-pflege-zweiter-bericht-2019-2023-data.pdf
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