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IVfG-Stellungnahme: Krankenhaustransformationsfonds – Gemeinwohl und Patientenversorgung im Fokus

Der Interdisziplinäre Verband für Gesundheitsberufe (IVfG e. V.) nimmt Stellung zur Umsetzung des Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) und zur damit verbundenen gesetzlichen Grundlage, dem Krankenhaustransformationsgesetz (KHTG). Der Verband betont, dass Transformation im Gesundheitswesen den Menschen und die Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt stellen muss. Ziel ist eine moderne, zukunftsfähige Gesundheitsversorgung, die Interdisziplinarität, Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit miteinander verbindet.

1. Krankenhaustransformationsgesetz (KHTG): Hintergrund und Ziele

Das Krankenhaustransformationsgesetz (KHTG) ist Teil der Reformen im deutschen Krankenhauswesen und bildet die rechtliche Grundlage für die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung. Es verfolgt das Ziel, die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig, modern und patientenorientiert zu gestalten. Ein zentraler Bestandteil des KHTG ist der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), der Investitionen in Strukturveränderungen und Modernisierung ermöglichen soll.

Wichtige Ziele des KHTG:

  • Modernisierung der Krankenhäuser (z. B. Infrastruktur, digitale Ausstattung)
  • Stärkung der Qualität und Sicherheit der Versorgung
  • Förderung von sektorenübergreifenden Strukturen und Kooperationen
  • Unterstützung von Strukturveränderungen, z. B. durch Zusammenlegungen oder Konzentrationen
  • Förderung der Digitalisierung und Telemedizin
  • Anpassung der Krankenhauslandschaft an demografische Entwicklungen und medizinischen Fortschritt

Das KHTG sieht vor, dass Krankenhäuser ihre Strukturen und Angebote an aktuelle Bedarfe anpassen können. Dabei sollen Versorgungslücken identifiziert und durch geeignete Maßnahmen geschlossen werden. Gleichzeitig soll die Weiterentwicklung der Versorgung in Richtung Vernetzung, Kooperation und sektorenübergreifender Zusammenarbeit gefördert werden.

2. Was ist der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF)?

Der KHTF ist im § 12b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie in der KHTF-Verordnung geregelt. Für die Jahre 2026 bis 2035 stehen insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fonds dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Transformation der Krankenhauslandschaft.

Geförderte Maßnahmen (Auswahl):

  • Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhausinfrastruktur
  • Aufbau und Ausbau von Telemedizin und digitalen Versorgungsformen
  • Qualifizierung und Ausbildung von Beschäftigten
  • Zusammenführung von Kapazitäten (z. B. Kooperationen, Netzwerke, Konsolidierungen)
  • Aufbau sektorenübergreifender Strukturen (z. B. integrierte Versorgung, gemeinsame Versorgungszentren)
  • Förderung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen

Die Finanzierung erfolgt als Mischfinanzierung aus Mitteln des Bundes, der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit soll ein breites Finanzierungsspektrum geschaffen werden, um notwendige Investitionen über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen.

3. IVfG-Position: Mensch und Gemeinwohl im Zentrum

Der IVfG betont, dass jede Transformation des Gesundheitswesens am Gemeinwohl ausgerichtet sein muss. Der Mensch und seine Gesundheit sind als Ganzes zu betrachten. Effizienzsteigerungen sollen mit Versorgungsqualität, Zugänglichkeit und interdisziplinärer Betreuung einhergehen.

Aus Sicht des IVfG sind diese Schwerpunkte weder im KHTG noch im KHTF ausreichend berücksichtigt, zentrale Gesichtspunkte sind im Folgenden ausgeführt.

4. Zentrale Positionen des IVfG

1. Transformation als ganzheitlicher Prozess

Der IVfG spricht sich dafür aus, dass Transformationsmaßnahmen nicht nur strukturelle Veränderungen fokussieren, sondern auch die Patientenversorgung und interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken.

2. Finanzierung und Lastenverteilung

Der Verband weist darauf hin, dass die Finanzierung des KHTF überwiegend über GKV-Mittel erfolgt. Aus Sicht des IVfG sollte die Finanzierung gesamtgesellschaftlich getragen werden, um eine nachhaltige und gerechte Versorgung zu sichern.

3. Ortsnahe Versorgung und Erreichbarkeit

Der IVfG betont die Bedeutung einer ortsnahen, wohnortnahen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Telemedizin kann ergänzend unterstützen, ersetzt jedoch nicht alle Leistungen vor Ort.

4. Prävention und Gesundheitsbildung

Der Verband plädiert dafür, Prävention und Gesundheitsbildung als zentrale Bausteine der Gesundheitsversorgung zu stärken, um langfristig Gesundheit zu fördern und Versorgung zu entlasten.

5. Beteiligung und Transparenz

Transformationsprozesse sollten transparent, interdisziplinär und partizipativ gestaltet werden. Mitarbeitende, Gesundheitsberufe und Patientenvertretungen sollten in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

5. IVfG-Forderungen für eine gemeinwohlorientierte Krankenhaus-Transformation

  • Priorität für ortsnahe, subsidiäre und interdisziplinäre Versorgung
  • Trennung von Modernisierung und Strukturveränderungen
  • gemeinwohlorientierte Finanzierung
  • partizipative und transparente Entscheidungsprozesse
  • Stärkung von Prävention, Gesundheitsbildung und ganzheitlicher Behandlung

6. Fazit

Der IVfG betont, dass der Krankenhaustransformationsfonds als Instrument zur Modernisierung und Verbesserung der Versorgung genutzt werden sollte. Dabei stehen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die langfristige Gesundheit der Bevölkerung im Mittelpunkt. Ziel ist eine Gesundheitsversorgung, die Krankheit menschenwürdig behandelt, Gesundheit aktiv fördert und Eigenverantwortung stärkt.

Quellen

1. Gesetzliche Grundlage KHTF: § 12b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und KHTF-Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__12b.html)

2. Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) – Bundesministerium für Gesundheit (https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/index.html)