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Warum ein Pflegeregister in Bayern ab 01.06.2025?

Das Bayerische Pflegenden Gesetz (BayPfleG) wurde unter Ministerpräsident Horst Seehofer am 24.04.2017 erlassen [1]. Am 08.07.2024 wurde in dieses Gesetz der Art. 7 eingefügt [2], der ein Berufsregister und eine Anzeigepflicht für Pflegefachkräfte vorsieht. Das bedeutet, dass zirka 180.000 Pflegekräfte die Pflicht haben, sich zu registrieren [3]. Die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) arbeitet derzeit an der Umsetzung der Gesetzesänderung.

In der Pressemitteilung [4] vom 30.05.2025 wirbt die Bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach für die Registrierung von Pflegekräften in Bayern. Laut Gerlach steht das Pflegeregister für „ein starkes neues Werkzeug für die Weiterentwicklung des Pflegebereichs. Es bietet die Chance, verlässliche Prognosen für die Zukunft zu erstellen, regionale Engpässe zu identifizieren und passgenaue Weichenstellungen vorzunehmen.“ Ähnlich [5] schreibt die VdPB auf ihrer Website: „Das Berufsregister legt die Grundlage für eine frühzeitige Erkennung von Personalmangel und Versorgungsengpässen. Dadurch können schneller geeignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Deine Registrierung kann dazu beitragen, den Arbeitsalltag der Pflegefachpersonen in Zukunft professioneller zu gestalten.

Diese vorangegangenen Aussagen werfen folgende Fragen auf:

  • Wie und mit welchen Methoden soll ein regionaler Ausgleich von Pflegekräften geschaffen werden?
  • Warum kann eine Sammlung von persönlichen Daten – was die Registrierung beinhaltet – den Arbeitsalltag der Pflegepersonen „professioneller“ gestalten.

Eine Presseanfrage des IVfG vom 12.06.2025 an den VdPB zur praktischen Konsequenz der gesammelten Daten des Pflegeregisters brachte in der Antwort [6] vom 25.06.2025 bezüglich der oben genannten Fragen keine neuen Erkenntnisse.

Der IVfG zweifelt an der Sinnhaftigkeit der Einführung des Pflegeregisters, denn schon jetzt liegen die relevanten Daten [7] für eine Planungssicherheit des Pflegebedarfs vor, die vom IGES Institut im Auftrag des Ministeriums erhoben worden sind. Diese Daten zeigen, dass bis 2050 mit einem Personalbedarf von zusätzlich 53.000 Stellen gerechnet werden muss. Das entspricht 60% der Vollzeitstellen. Weiterhin heißt es in dem Papier des IGES Instituts:

In Oberbayern, dem größten Regierungsbezirk, erhöht sich der Fachkräftebedarf bis 2050 voraussichtlich um 7.965 Pflegefachkräfte (in Vollzeit). Das entspricht einer Zuwachsrate von etwa 62 Prozent. Die höchste relative Bedarfssteigerung bei Pflegefachkräften ist mit 72 Prozent für Niederbayern zu erwarten. Dort beläuft sich der Fachkräftemehrbedarf im Jahr 2050 auf 3.315 Pflegefachkräfte im Vergleich zu 2021. Dagegen fällt die Bedarfsentwicklung in Oberfranken mit 46 Prozent am niedrigsten aus, gefolgt von Unterfranken und Mittelfranken mit Zuwachsraten von 53 Prozent beziehungsweise 56 Prozent.

Für die Registrierung selbst ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der Arbeitgeber für die Weiterleitung der Daten an die VdPB verantwortlich, sondern die Pflegeperson hat die Pflicht [8] sich selbst online oder postalisch zu registrieren. Die Durchsetzung [9] soll laut Aussage des Ministeriums nicht mit Bußgeldern durchgesetzt werden. Möglich wären berufsrechtliche Maßnahmen, was auch immer dies bedeutet. Eine Eintragungsfrist ist bisher nicht bekannt. Die Antwort in der oben genannten Presseanfrage zu möglichen Sanktionsmaßnahmen wegen Unterlassung der Registrierung war nicht aussagekräftig.

Quellen

[1]  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPfleVG/true

[2]  https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2024-205/

[3]  https://www.br.de/nachrichten/bayern/pflegefachkraefte-in-bayern-sollen-sich-bald-registrieren-muessen,U75wCQL

[4]  https://www.bayern.de/gerlach-wirbt-fuer-neues-berufsregister-fuer-pflegekraefte-bayerns-pflegeministerin-pflegeregister-ermoeglicht-passgenaue-weichenstellungen/

[5]  https://www.vdpb-berufsregister.de/

[6]  https://ivfgesund.de/wp-content/uploads/2025/07/Antwort-des-vdpb-auf-Presseanfrage-des-ivfg_20250626.pdf

[7]  https://www.stmgp.bayern.de/pflege/strukturdaten/

[8]  https://www.vdpb-berufsregister.de/faqs/

[9]  https://www.br.de/nachrichten/bayern/pflegefachkraefte-in-bayern-sollen-sich-bald-registrieren-muessen,U75wCQL