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Stellungnahme zum Beschluss zu VR-02 von Bündnis 90/Die Grünen

Wir reagieren mit Sorge auf den Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen auf der Bundesdelegiertenkonferenz 2025 zur Beschlussvorlage VR-02. Ein weiterer Angriff auf die Erfahrungsmedizin!

Der Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen, mit Antrag VR-02 [1] die Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und den Binnenkonsens im Arzneimittelrecht grundlegend zu überarbeiten, markiert einen deutlichen Wandel in der gesundheitspolitischen Ausrichtung der Partei. Einen ausführlichen Bericht [2] findet man hierzu im Heilpraktiker-Newsblog. Zwar begründen die Grünen ihren Schritt mit dem Anspruch, Kassenleistungen stärker an wissenschaftlicher Evidenz auszurichten, doch fällt auf, dass die realen Kosten für homöopathische Leistungen im System äußerst gering sind: Mit rund 0,03 Prozent der gesamten Arzneimittelausgaben von etwa 55 Milliarden Euro pro Jahr spielen sie finanziell praktisch keine Rolle. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob größere Potenziale zur Entlastung nicht vielmehr in überbordenden Verwaltungskosten, hochpreisiger Gerätetechnik oder unzureichenden Präventionsmaßnahmen liegen.

Gleichzeitig wird übersehen, dass ein erheblicher Teil komplementärer Verfahren auf einer über Jahrhunderte gewachsenen Erfahrungsmedizin beruht, die von vielen Menschen als niedrigschwellige, gut verträgliche Ergänzung zur konventionellen Versorgung genutzt wird. Für einige homöopathische oder pflanzliche Präparate existieren Studien oder klinische Hinweise [3], und Millionen Anwender berichten über persönliche positive Erfahrungen.

Für Behandler, Apotheker und Patienten bedeutet der Beschluss eine deutliche Einschränkung:

  • Behandler verlieren Therapieoptionen,
  • Apotheken könnten Sortimentsbereiche einbüßen,
  • Patienten müssten vermehrt privat zahlen oder könnten den Zugang zu lang genutzten Verfahren verlieren.

Damit entfernt sich die Partei spürbar von früheren grünen Leitlinien, die auf ein pluralistisches Gesundheitsverständnis setzten, das wissenschaftliche und erfahrungsbasierte Ansätze nicht gegeneinander ausspielt, sondern sinnvoll miteinander verbindet.

Angesichts dessen sind alle mit Homöopathie arbeitenden Behandler sowie die rund 30 Millionen Nutzerinnen und Nutzer komplementärer Verfahren ausdrücklich dazu eingeladen, zu diesem Beschluss der Grünen ihre Stimme zu erheben und Stellung zu beziehen. Politische Entscheidungen werden maßgeblich von Zuschriften und Rückmeldungen beeinflusst — und es ist wichtig, dass Abgeordnete aller Parteien erfahren, welche Bedeutung Erfahrungsmedizin für viele Menschen hat und wie sie als ergänzende Behandlungsform wahrgenommen wird. Wer eigene positive Erfahrungen mit homöopathischen oder erfahrungsmedizinischen Behandlungen teilen möchte, kann diese direkt an seine Abgeordneten senden, oder damit auf „Negativ-Berichte“ in den Medien reagieren und dort Kommentare hinterlassen. Dadurch lässt sich verdeutlichen, dass ein großer Teil der Bevölkerung solche Verfahren als wertvollen Bestandteil ihrer persönlichen Gesundheitsversorgung sieht.

Zuschriften können auch dem IVfG – Interdisziplinären Verband für Gesundheitsberufe e. V. zur Veröffentlichung auf der Webseite zugesandt werden: kontakt@ivfgesund.de.

Der IVfG setzt sich für eine respektvolle Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe ein, für einen ergebnisoffenen und unabhängigen wissenschaftlichen Diskurs — frei von wirtschaftlichen Interessen — sowie für eine effiziente, vielfältige Versorgung der Bevölkerung. Weitere Informationen finden sich unter ivfgesund.de.

Fazit

Wir als IVfG e.V. sehen den Beschluss, der nicht in Regierungsverantwortung stehenden Grünen, als eine Nebelkerze zur Verdrängung der Erfahrungsmedizin zu Gunsten von Lobbyverbänden und Pharmaindustrie. Soll hier soll eine Welle gegen Erfahrungsmedizin losgetreten werden?

Selbst in der Partei gibt es keine durchgängige Einigkeit über diesen Beschluss und doch bekam er eine Mehrheit [4].

Man fragt sich, wessen Ziele werden hier verfolgt?

Quellen

[1] https://antraege.gruene.de/51bdk/keine-erstattung-homoopathischer-leistungen-durch-gesetzliche-krankenk-57811
[2] https://heilpraktiker-newsblog.de/2025/11/29/gruenen-parteitag-stimmt-fuer-verbot-von-homoeopathie-anthroposophie-und-vielen-phytotherapeutika-als-arzneimittel-gruene-opfern-globuli-auf-druck-der-anti-homoeopathie-lobby/
[3] https://ivfgesund.de/initiativen-kommentare/offener-brief-an-die-bundesaerztekammer-zum-beschluss-bezueglich-der-homoeopathie/
[4] https://www.youtube.com/watch?v=RAsXSEbKCEI&t=5h37m20s