Am 30.01.2024 verkündet Gesundheitsminister Karl Lauterbach in der Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten und der „Neuen Berliner Redaktionsgemeinschaft“ die Abschaffung von Homöopathie und Anthroposophischen Heilmethoden als Kassenleistung. Diese Gesetzesänderung wurde schon im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsergänzungsgesetz (GVSG) vom 19.12.2023 im 5. Sozialgesetzbuch §11, Absatz 6 festgeschrieben.
Doch das „Deutsche Ärzteblatt“, dem der neueste Referentenentwurf vorlag, berichtet am 26.03.2024, dass die Streichung von Homöopathie und anthroposophischen Arzneimitteln als zusätzliche Satzungsleistung zurückgenommen worden ist.
Auf Nachfrage des Ärzteblattes beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Gründe der Kehrtwende kam keine Antwort. Jedoch teilte der Ministeriumssprecher mit, dass Karl Lauterbach an dem Plan festhalte Homöopathie und anthroposophischen Arzneimitteln als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen. „Es müssten noch weitere Beratungen – auch im Parlament- erfolgen“ äußerte er.
Diese Rücknahme der Streichung zeigt, dass Widerstand sich lohnt. Annähernd 200.000 Unterstützerunterschriften für die Homöopathie hatte die Bundestagspetition. Unter vielen anderen Organisationen hat auch der IVfG sich entschieden gegen das Vorhaben des BMG gestellt (siehe Schreiben vom 30.01.2024).
Quellen
Referentenentwurf Januar 2024, 5. Buch Sozialgesetzbuch § 11, Absatz 6, 19.12. 2023
https://ghsl.de/wp-content/uploads/2024/02/GSVG_Referentenentwurf2024.pdf
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150263/Schonfrist-fuer-Homoeopathie-als-Satzungsleistung, 26.03.2024
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148956/Lauterbach-haelt-an-Aus-fuer-Homoeopathie-als-Kassenleistung-fest, 30.01.2024, gegenüber Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten und neuer Berliner Redaktionsgemeinschaft
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