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Die Protokolle des RKI-Krisenstabs

Eine Auswertung in Bezug auf verschiedene Themengebiete

Zusammenfassung

Die Protokolle des RKI-Krisenstabs zu Corona belegen, dass das RKI nicht als unabhängige wissenschaftliche Instanz gearbeitet hat, sondern vielfach auf Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gehandelt hat. Dies wird im ersten Abschnitt des folgenden Artikels mit Auszügen aus den Protokollen nachgewiesen.

Im Weiteren wird belegt, dass dem RKI keine wissenschaftliche Belege für den Nutzen von FFP2-Masken vorlagen und intern auf mögliche schädliche Wirkungen hingewiesen wurde. Das gleiche gilt für Kontaktbeschränkungen.

Ferner ist zahlreichen Auszügen aus den Protokollen zu entnehmen, dass dem RKI keine zuverlässigen Informationen darüber vorlagen, dass die Covid-19-Injektionen eine Übertragung der Krankheit verhindern. Es gab im Gegenteil die Erkenntnis, dass sie das Übertragungsrisiko nur minimal reduzierten. Damit entfällt jede Begründung für eine Impfpflicht, und insbesondere hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine Grundlage.

Die Protokolle zeigen, dass dem RKI die schweren Nebenwirkungen des „Impfstoffs“ Vaxzevria von AstraZeneca bekannt waren, die in einigen fällen tödlich waren. Obwohl einige Länder die Zulassung zurücknahmen, wurde in Deutschland von Politikern und anderen Prominenten sogar explizit Werbung für den „Impfstoff“ von AstraZeneca gemacht.

Intern gab es im RKI Kritik an den Massentestungen, insbesondere auch daran, dass die falsch-Positiven-Rate und der ct-Wert nicht berücksichtigt wurden. Nichtsdestotrotz wurden die „bestätigten Fälle“ bzw. die „7-Tage-Inzidenz“ als vorherrschende Kenngröße der „Pandemie“ verwendet.

Die Protokolle belegen, dass dem RKI das Auftreten einer hyperallergischen Lungenentzündung sieben bis zehn Tage nach der Infektion mit SARS-Cov-2 bekannt war, die in einigen Fällen tödlich verlief. Diese Information wurde nicht an die Ärzteschaft weitergegeben. Ferner war im RKI bekannt, dass es keine „Pandemie der Ungeimpften“ gab, die Politik aber nicht daran gehindert wurde, dieses Schlagwort gegen Ungeimpfte zu verwenden.

Stellungnahme des IVfG

Bewertungen

Die Protokolle des RKI-Krisenstabs zeigen auf, dass echte wissenschaftliche Expertisen von Gesundheitsexperten die viele Maßnahmen der Regierung und der Länder in Frage stellten, nicht veröffentlicht werden durften. Es stellte sich heraus, dass das RKI keineswegs von politischer Einflussnahme unabhängig war.

Die politischen Akteure wiederum befolgten die Vorgaben der WHO und der von der Politik ausgewählten „Experten“, die immer härtere Maßnahmen forderten. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung zwischen Maßnahmen-Befürworter und -Kritikern fand nicht statt. Es wurden nicht-pharmazeutische Interventionen, die Grundrechtseinschränkungen nach sich zogen, und eine großangelegte Impfkampagne durchgeführt, obwohl das RKI als auch die Pharmafirmen in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahmen und der Impfung, zu diesem Zeitpunkt keine Evidenz nachweisen konnten.

Mit dem geheimen Impfstoffdeal per SMS über 2,7 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 zwischen Ursula von der Leyen und dem Pharmaunternehmen Pfizer wurde offensichtlich, dass die EU-Politik von der WHO und den Pharmaunternehmen gesteuert war [1]. Es stand nie die Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund, sondern allein der finanzielle Gewinn der Firmen, siehe hierzu das Protkoll vom 15.04.2020: „Normalerweise plant man 12-18 Monate ab Beginn Phase I. EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III-Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen, wenn das von den Regulatoren so entschieden wird, dann kann es schneller gehen als 12-18 Monate“.

Letztendlich wurden die Phase II und III zusammengelegt jedoch nach ca. 4 Monaten abgebrochen, die Nachbeobachtungszeit betrug also nur ca. 4 Monate. Die Hauptzielgruppe Immunschwäche- und Hochrisikopatienten wurden in die Studie nicht mit aufgenommen. Der Impfstoff wurde jedoch als „umfangreich getestet, sicher und wirksam“ auf den Markt gebracht. Die eigentliche Testung erfolgte somit erst nach Einführung an der Bevölkerung, dieser „Test“ wurde auch nach Bekanntwerden schwerer Nebenwirkungen, siehe rote Hand Briefe [2], nicht beendet.

Dass finanzielle Gewinne der Pharmaunternehmen oft im Vordergrund stehen, ist aber nicht erst seit Corona so, dies zeigte bereits 2006 der ehemalige Gesundheitsminister Seehofer auf, indem er in einem Interview vom 06.06.2006 im ZDF die Abhängigkeit der Politik vom Pharmakartell beschrieb [3]. Auf die Frage, ob denn die Pharmalobby so stark sei, die Politik zum Rückzug zu zwingen, antwortete er: „Ja, das ist so. Seit 30 Jahren bis zur Stunde, dass sinnvolle strukturelle Veränderungen auch im Sinne von mehr sozialer Marktwirtschaft in deutschen Gesundheitswesen nicht möglich sind wegen des Widerstandes der Lobby-Verbände.

Auch alle Bestrebungen des Gesundheitsministerium und von Teilen der Ärzteschaft, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Therapie und andere komplementäre Therapiearten zurückzudrängen, wurzeln in der Beeinflussung durch die Pharmalobby.

Forderungen

Die RKI Protokolle der Coronazeit lehren uns als IVfG, dass wir, als im medizinischen Bereich Tätige, alle uns vorgegebenen Maßnahmen hinterfragen sollten zum Wohle unserer Patienten.

Politik und Pharmalobby darf es nicht erneut möglich sein, ein Institut wie das RKI zu instrumentalisieren. Die Weisungsbefugnis durch das Gesundheitsministerium muss beendet werden, um die Unabhängigkeit der Wissenschaft sicherzustellen.

Wir fordern die Neutralität des RKI!

Für uns als IVfG ist es Aufgabe, uns dafür einzusetzen, dass der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit behandelt wird. Bei den Entscheidungen und der Umsetzung der Vorgaben durch die Politik und des RKI dürfen nie die spirituellen und sozialen Bedürfnisse der Menschen außer acht gelassen werden.

Die Auswertung der Protokolle

Die „Unabhängigkeit“ des RKI

Durch die Offenlegung der Protokolle des RKI-Krisenstabs [4] wurde deutlich, dass das RKI von der Regierung während der Coronazeit Anweisungen bekam. Die Politik gab den Ton an. Die Entscheidungen und Anordnungen wurden nicht evidenzbasiert auf Grund von Auswertungen von Medizinern und Fachleuten des RKI, sondern auf Anweisungen und Vorgaben der Politik getroffen. In den Protokollen finden sich zahlreiche Belege dafür:

05.03.2020: „◦ Interesse und Nachfrage besteht, zahlreiche andere Modellierungen des RKI wurden veröffentlicht, hier wünscht BMG keine Veröffentlichung
Es wäre gut, Verbot des BMG (mündliche Weisung) in irgendeiner Form zu verschriftlichen

02.05.2020: „Die Äußerung von Hr. Lauterbach zur Evidenzlage und zur politischen Umsetzung der Infos aus der Wissenschaft sollten genau betrachtet werden. Das RKI sollte klarstellen: was ist die wissenschaftl. Evidenz und was die politische Auslegung der Fakten, die das RKI umsetzt.

05.05.2020: „Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und/oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbindet.

07.05.2020: „‚Testen, testen, testen‘ ist im Grunde eine implizite Strategieergänzung, die von Politik vorgegeben wurde. Insgesamt heikel, da die Politik Vorgaben gemacht hat, mit denen in manchen Punkten nicht ganz übereingestimmt wird. Diese müssen aber soweit möglich in Strategie integriert werden.

26.05.2020: „Wie soll RKI mit inhaltlichen Eingriffen durch die Politik (z.B. BMI, BMAS, etc.) umgehen?

12.06.2020: „Hr. Holtherm (BMG, Abt. 6) hat am Dienstagabend entschieden, dass die Risikobewertung in der nächsten Woche nicht verändert werden soll.
Vor 2 Wochen ging ein Entwurf an Hr. Rottmann mit dem Vorschlag die Risikobewertung auf moderat zu ändern. Hierbei handelt es sich nur um einen Entwurf.

28.09.2020: „Zulassung bei FDA vor US Wahlen ist nicht gewünscht, auch nicht bei europäischer Behörde, d.h. es wird erste Ergebnisse nicht vor November geben.

10.09.2021: „Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 rechtlich geprüft … Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass … einer ministeriellen Weisung … nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.

25.02.2022: „Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG abgelehnt. Text der Risikobewertung ist nicht mehr auf aktuellem Stand.
◦ Vorschlag: Risikobewertung auf sehr hoch belassen und Text der überarbeiteten Risikobewertung verwenden.

26.04.2023: „Der Minister hat Anfang April die Pandemie für Deutschland für beendet erklärt. Wie gehen wir mit dem Begriff Pandemie in Bezug auf Deutschland um?
◦ Ggf. Nutzung des Begriffs postpandemische Phase, Abklärung notwendig
Solange Tedros Pandemie nicht für beendet erklärt hat, sind wir in einer Pandemie, da Pandemie weltweit. Es gibt kein landesspezifisches Ende einer weltweiten Pandemie
Bevor die Pandemie beendet wird, könnte überlegt werden, die Risikobewertung auf niedrig zu setzen.

Diese Zitate aus den Protokollen zeigen eindeutig, dass von der Weisungsbefugnis des BMG an entscheidenden Stellen Gebrauch gemacht wurde. Dass das RKI diese Praxis als nicht angemessen einschätzte, wird durch die am 10.09.2020 in den Protokollen erwähnte rechtliche Prüfung der „Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten“ deutlich.

Die in den nachfolgenden Abschnitten aufgegriffenen Themen beschreiben nur einen kleinen Auszug der nicht zu rechtfertigenden Maßnahmen der Politik, was ganz klar aus den RKI Protokollen ersichtlich wird. Sie sind aus Sicht des IVfG besonders kritisch zu betrachten, da sie zu erheblichen Belastungen im Arbeitsalltag der Mitglieder des IVfG und aller Beschäftigten im Gesundheitswesen und zur weiteren Abwanderung von Arbeitskräften in andere Berufe oder ins Ausland geführt haben.

FFP2-Maskenpflicht

Auszüge aus den Protokollen

Zum Thema finden sich in den Protokollen u. a. folgende Einträge:

27.01.2020: „Tragen von Mund-Nasenschutz für öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll. Es liegt keine Evidenz vor als sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung

03.08.2020: „Es gibt Evidenz dafür, dass sich die Mehrzahl der Fälle durch Tröpfcheninfektion angesteckt hat.
Bias, je genauer recherchiert wird, desto eher ist eine Ansteckung nicht auf Aerosole oder die Klimaanlage zurückzuführen, sondern auf Tröpfchen.

In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hätte also zweifellos das Tragen einer sogenannten OP-Maske (medizinische Atemschutzmaske) als Eigenschutz vor Tröpfcheninfektionen genügt.

30.10.2020: „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2 Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert

16.11.2020: „Es ist ungünstig und gefährlich, wenn Masken von Laien benutzt werden. Deutsche Gesellschaft für Mikrobiologie und Hygiene hält FFP2-Masken, wenn sie nicht gut sitzen, für ein ungünstigeres Mittel als MNS, da sie Scheinsicherheit vermitteln. Auch BAMF und ABAS empfehlen die Masken für die private Nutzung nicht.

13.01.2021: „Aus fachlicher Sicht es nicht unproblematisch generell FFP-2 Masken zu empfehlen. Dies kann bei Personen mit Vorerkrankungen zu gesundheitlichen Problemen führen und sollte deshalb eine individuelle Entscheidung bleiben.

15.01.2021: „Die Passform/der Dichtsitz um eine Eindämmung zirkulierender respiratorische Erreger zu gewährleisten muss sichergestellt werden. Bei nicht korrekter Anwendung ist ein Eigenschutz, der über einen Effekt eines korrekt getragenen MNS hinausgeht nicht vorhanden. Internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. sprechen sich explizit dagegen aus (CDC). WHO: Überarbeitung der Empfehlung z.Zt. nicht vorgesehen.“
Das Tragen von FFP2 benötigt eine arbeitsmedizinische Einschätzung (gesundheitsmedizinische Risikoprüfung) und kann mit Risiken (Dermatosen etc) einhergehen.“
„DGKH und DGHM äußern sich derzeit kritisch zur Nutzung von FFP2 Masken in der Allgemeinbevölkerung.

18.01.2021: „Überarbeitung der FAQ zu FFP2-Masken … Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2-Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen

29.12.2021: „Diskussion zum Thema Schutzmasken in Schulen …
Frage, ob FFP-2-Masken für die Schule empfohlen werden sollen …
Bisher gibt es keine überzeugenden Hinweise, dass FFP-2 besser ist, schon gar nicht bei Kindern

Hintergrund

Im Arbeitsschutz setzt das Tragen einer FFP 2 Maske nach DGUV Regel 112 – 190 [5] das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (9.1.1) voraus. Für die Tragezeit gelten folgende Beschränkungen (8.2, Tabelle 21 Nr. 4.1.7): sie ist auf Intervalle von 75 Minuten beschränkt, zwischen denen jeweils eine Pause von 30 Minuten einzuhalten ist. Die maximale Tragezeit pro Tag ist 360 Minuten (6 Std.). Bei Ausnutzung der maximalen Tragezeit sollte die Maske an nicht mehr als zwei Arbeitstagen in Folge und an nicht mehr als vier Tagen pro Woche getragen werden. Ferner ist für die Masken-tragende Person eine 1½-stündige Ausbildung erforderlich (7 in Verbindung mit DGUV Grundsatz 312 – 190 [6], 4.1).

Durch das Tragen der FFP2-Maske wird der Atemwegwiderstand erhöht. Jeder Arzt, Pflegekraft, Heilpraktiker, Physiotherapeut usw., musste die FFP2 Maske die ganze Arbeitszeit hindurch, also 8 Stunden und mehr am Tag und ohne Unterbrechung tragen. Das Tragen dieser FFP2 Masken ist viel gesundheitsschädlicher als das einer OP Maske, die im direkten Patientenkontakt vor Tröpfcheninfektion ausreichend geschützt hätte.

Das ganztägige Tragen der FFP2 Masken führte durch die erhöhte CO2-Konzentration unter der Maske zu den typischen Symptomen einer CO2-Vergiftung [7] wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel und Konzentrationsschwäche, außerdem sind nach einer Cochrane Studie [8] Lungenschädigungen durch Mikrofasern nicht auszuschließen. Laut dieser Studie gibt es keine Evidenz für den Nutzen von FFP2 Masken außerhalb des Arbeitsschutzes.

Besonders beim Pflegepersonal war z.B. beim Duschen der Heimbewohner, wo zusätzlich eine hohe Luftfeuchtigkeit bei der Pflege herrscht, das Arbeiten und Atmen deutlich erschwert und führte teilweise zu Hautkrankheiten unter der Maske bis zu Pilzen in der Lunge.

Bewertung

Das RKI sieht in den Protokollen das Tragen von Mund und Nasenbedeckung, insbesondere die FFP2-Masken, als sehr kritisch an. Zu der politischen Anordnung gab es nie eine medizinisch wissenschaftlich begründete Evidenz.

Bei den FFP2 Masken überwiegt der Schaden eindeutig den Nutzen. Die Politik nutzte die Maske als Machtdemonstration und hat bewusst in Kauf genommen, dass die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig geschädigt wurde.

Kontaktbeschränkungen

Auszüge aus den Protokollen

Aus den Protokollen des RKI ist ersichtlich, dass Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie vom RKI und der Politik befürwortet wurden, die Evidenz für die Wirksamkeit dieser Maßnahme jedoch nie thematisiert wurde. In den Protokollen der Jahre 2020/21 finden sich zu Kontaktbeschränkungen folgende Aussagen (Hervorhebungen durch den Autor):

03.04.2020: „Sehr viele Anfragen [der Presse] zu Kriterien anhand derer Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden. Ein Vorschlag für das Wording wäre sehr hilfreich. Fallzahlen und R0 spielen aus epidemiologischer Sicht eine wichtige Rolle. Die Frage kann aktuell nicht beantwortet werden, da zahlreiche Faktoren (nicht nur infektionsepidemiologische Natur) reinspielen

19.05.2020: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) meldet: „Es gab bezüglich der Kontaktbeschränkung Hinweise, den ÖPNV zu meiden (wo?): nun erfolgte die Bitte, dies zu korrigieren da die Fahrgastzahlen abnehmen und das Problem nicht bei ÖPNV sondern im Verhalten der Fahrgäste liegt, bisher wurde kein Fall bekannt, der sich im ÖPNV infiziert hat

Ebenfalls am 19.05.2020 ist protokolliert:
Montag [den 25.05.2020] findet eine Schaltung der Staatskanzleien statt, dort wird über Maßnahmen-Lockerungen gesprochen
RKI soll Empfehlungen zur folgenden Fragestellung vorbereiten:
Wenn die Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden, wie viele Leute/wie viele epidemiologische Einheiten können sich treffen?
Es ist besser, das RKI macht einen Vorschlag bevor dieser von der Schaltung kommt
FG36 soll dies bis Ende dieser Woche erstellen:
• Wie viele Personen und Einheiten (z.B. 1 Haushalt) können sich treffen, welche Gruppengröße ist akzeptabel
• Unter welcher Abstandshaltung
• Unterscheidung, ob dies drinnen oder draußen ist
• Wie viele Quadratmeter pro Person in 1 Raum
• Alle Personen sollen im Falle eines Ausbruches hinterher identifizierbar sein (sich kennen bzw. kontaktierbar sein)

Am 25.05.2020, dem Tag der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, ist vermerkt:

Kontaktbeschränkungen: Im BMG wurde die Maßzahl 25 oder 35/100.000 diskutiert. Die fachliche Einschätzung des RKI wurde mitgeteilt; es wurde noch nichts entschieden – auch vor den Hintergrund, dass die Auswirkungen der Lockerungen in Thüringen sowie die Ergebnisse der gerade stattfinden CdS-Schalte abgewartet werden sollen.

26.05.2020 (CdS: Abkürzung für Länderchefs): „Kontaktbeschränkungen
Empfehlungen zu Treffen nach Lockerungen (wie viele Personen und Einheiten (z.B. 1 Haushalt) können sich treffen, welche Gruppengröße ist akzeptabel, …) (Ergebnisse der CdS Schalte vom 25.05.)
CdS-Beschluss ging während der Krisenstabssitzung ein und wurde an RKI-Corona-Verteiler geschickt
Beinhaltet wesentliche Aspekte: Abstand halten, Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen, möglichst geringe Anzahl der Kontaktmenschen, Vorgaben für private Veranstaltungen, ausreichende Belüftung, Beschränkung der Personenzahl, möglichst im freien (Kita und Schulbetrieb ausgenommen), Aufenthalt mit bis zu 10 Personen oder angehörige zweier Haushalte, usw.
RKI-Ideen sollten intensiver einfließen was nicht so einfach ist, BKAmt fragt zwar direkt an, aber RKI muss mit BMGVorbehalt antworten
Empfehlungen werden in den jeweiligen Landesverordnungen angepasst

25.11.2020: „ECDC Modellierung: Aktualisierung November
Modelliert werden Fallzahlentwicklungen unter verschiedenen Annahmen wie Weiterführung der Maßnahmen vom November bis 25. Dezember und verschiedenen Annahmen zu Kontaktbeschränkungen, bspw. Kontaktbeschränkungen wie im April, Rückgang Fälle um >50%, ebenfalls Rückgang der Hospitalisierungen“

Am 09.12.2021 werden die Vorhersagen der Modellierung in Frage gestellt:Frage kommt auf warum die Zahlen weiterhin so hoch sind?
=> Ausmaß der Kontaktbeschränkungen reicht nicht aus, ggf. müssten konsequenter Geschäfte, Schulen geschlossen werden, Anmerkung dazu: Schulen sind nicht das Mittel um die Pandemie einzudämmen, das zeigen auch andere Länder;

30.12.2020: „Syndromische Surveillance (Folien hier)
GrippeWeb bis zur KW 52: ARE-Rate deutlich unter der der Vorjahre, derzeit zusätzlicher Abfall, vermutlich bedingt durch Kontaktbeschränkung vor Weihnachten;

Bewertung

Die Ausschnitte in den Protokollen zeigen, dass Kontaktbeschränkungen nur auf Grundlage von Vermutungen ohne wissenschaftliche Evidenz durch die politischen Entscheidungsträger beschlossen wurden. Belastbare Belege für deren Wirksamkeit sind in den Protokollen nicht genannt. Vielmehr ist deutlich zu erkennen, dass RKI-Empfehlungen von den politischen Entscheidern nicht beachtet und Begründungen nachträglich gefordert wurden.

Auswirkungen

Das soziale Grundbedürfnis des Menschen nach Kommunikation und Gemeinschaft wurde außer acht gelassen: Protokoll vom 02.05.2020: „Kollateralschäden: Insbesondere alte und hochalte Personen in häuslicher Pflege oder entsprechenden Einrichtungen formulieren, dass sie vor einem möglichen Tod an COVID-19.sie (vulnerable Gruppen) die Kollateralschäden der sozialen und physischen Distanzierung als schlimmer empfinden als ihre Angst vor einem möglichen Tod an Covid 19.

Zu den Kontaktbeschränkungen gehörte die Anordnung des Tragens von Masken. Es erschwerte die Kommunikation im Arbeitsteam sehr und vor allem mit Kleinkindern; schwerhörige Senioren und desorientierten Patienten/Bewohnern. Durch das Verdecken von bekannten Gesichtern mit den Masken wurden nicht selten Angstreaktionen ausgelöst, die zu aggressiven Verhalten gegenüber dem Betreuer oder zum passiven oder starren Rückzug führten.

Auch die Besuchseinschränkungen/-verbote von Angehörigen und Freunden sowie Seelsorge und Sterbebegleitung belasteten die Patienten und den Berufsalltag der Pflegekräfte sehr. Die Hilfsbedürftigen fühlten sich allein gelassen. Es war sehr schwer bis unmöglich, durch vermehrte Zuwendung die Vereinsamung zu kompensieren.

Auch körperliche Behandlungen zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Wohlbefinden wie Physiotherapie, Gedächtnistraining, Gymnastik ebenso wie Fußpflege, Friseur, etc. durften nicht durchgeführt werden. Eine Berufsunzufriedenheit sowie ein schlechtes Gewissen nach Dienstende blieb dadurch häufig bei den Pflegekräften zurück. Daraus ergaben sich vermehrt Dienstausfälle beruhend auf psychischen Krankheitsfällen in der Pflege, die teilweise in „Burnout“ mündeten oder zu Abwanderungen führten, siehe Barmer Pflegereport 2022 [9].

Die psychische Belastung betraf nachweislich nicht nur das medizinische Personal, sondern auch Kinder und Jugendliche, die dann zusätzlich für Überlastung in den jugendpsychiatrischen Einrichtungen sorgten. Im Abschnitt „Daten zur Gesundheitsberichterstattung“ des RKI Protokolls von 14.09.2022 ist zu lesen, dass in der Coronapandemie eine Zunahme von 30% von psychopathologischen Symptomen, wie Angst, Ess- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen festgestellt wurde. Zudem wird von einer Zunahme von Gewalterfahrungen und einer Abnahme von Lebensqualität und Lebenszufriedenheit berichtet.

Während des zweiten COVID-19-bedingten Lockdowns kam es laut Ärzteblatt [10] zu einer fast 3-fachen Zunahme der Suizidversuche bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019.

Im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 [11] (§28 a Abs. 1 Nr. 5 bis 8) und im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 [12] (§ 28b Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6) werden Besuche von Kultur-, Freizeit-, Sport- und Spieleinrichtungen untersagt bzw. stark eingeschränkt. Insbesondere litten die Kinder unter diesen Verordnungen. Dazu kamen noch die Schulschließungen, die den Kontakt und den Austausch mit Gleichaltrigen nicht zufriedenstellend zuließen oder völlig unterbanden. Selbst das RKI äußerte, dass die Schulschließungen nicht medizinisch begründet waren:

Protokoll vom 30.11.2020: „Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen“.

Zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde am 10.12.2021 vom Bundestag beschlossen und trat am 11.12.2021 in Kraft [13]. Eine notwendige Voraussetzung war dabei, dass die Impfung das Risiko, SARS-Cov-2 an andere Menschen zu übertragen, wesentlich verringert. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Die Impfung reduziert das Risiko, … SARS-CoV-2 an andere Menschen zu übertragen, substanziell“ [14].

Auszüge aus den Protokollen

In den Protokollen finden sich zur „Impfung“ und zur Verhinderung der Übertragung folgende Passagen (Hervorhebungen durch den Autor):

20.11.2020: „… sterile Immunität nach Impfung nicht bewiesen

21.12.2020: „Gute Daten in Bezug auf die Beeinflussung der Transmission liegen noch nicht vor, in nächsten 2-4 Monaten ist noch nichts Belastbares zu erwarten.
1. MNB sowie Hygiene- oder Abstandsregeln:
• AHA + L Regeln sind auch bei Geimpften weiterhin anzuwenden.
• Verhalten bei Symptomen (5 Tage zuhause bleiben) sollte auch für Geimpfte gelten. Soll in zusätzlichem Satz erwähnt werden.

30.12.2020: „Gesonderte Empfehlung zu dem Umgang mit geimpften KP1 bei medizinischem Personal ggf. sinnvoll aufgrund dessen Kontakt zu vulnerablen Gruppen – davon ausgehend, dass die Impfung nicht vor Erregerübertragung schützt.
Eine Empfehlung von Selbsttests bei geimpften Personen bzw. geimpftem med. Personal daher derzeit nicht anzuraten, zumal dies Impfbereitschaft senken könnte (Anschein des Infragestellens der Zuverlässigkeit der Impfung, wenngleich anderer Hintergrund -> die Übertragung, nicht Infektion); Übertragungsverhinderung durch Impfungen generell ab 14 Tage nach zweiter Impfung sukzessiv abnehmend, jedoch dauerhaft reduzierte Ausscheidung -> Maskenpflicht ist nach Impfung definitiv beizubehalten, da weiterhin Übertragungsrisiko.

06.01.2021: „Wenn die Daten zum AstraZeneca Impfstoff verfügbar sind und keine Virusreduktion im relevanten Maß erreicht wird, muss nochmal überlegt werden, ob noch eine Aussage für alle Geimpften gemacht werden kann.

08.01.2021: „Evidenzlage:
Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt.
Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt.
Evidenz ist aktuell nicht genügend bezüglich Reinfektion und Ausscheidung (für Genesene und Geimpfte).
Es sind keine Ausbrüche bekannt, die von Reinfizierten ausgehen, diese scheinen nicht den gleichen Beitrag zur Gesamtausbreitung zu haben wie Erstinfizierte -> Wir müssen noch Erfahrungen mit Geimpften sammeln.

Herdenimmunität
• Vertrauen wir bei Impfung nur auf individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung?
Verabschieden wir uns vom Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung?

• Es wird vermutet, dass Impfung einen Herdeneffekt hat

Fazit:
Es gibt keine Evidenz, dass einmal Genesene wesentlich zur Transmission beitragen, Quarantänepflichtausnahme kann für diese bestehen bleiben. Das Gleiche für Geimpfte zu behaupten ist nicht möglich, diese sollten weiterhin keinen Sonderstatus erhalten. Testpflichtausnahme weder für Geimpfte noch für Genesene; Kommunikation erneut ganz wichtig.

22.01.2021: „Ggf. Modifizierung des KP-Managements wenn weitere Daten zu Impfstoffen und Transmissionen nach erfolgter Impfung vorliegen, bei Astra Zeneca gibt es Hinweise, dass es asymptomatische Infektionen gibt nach Impfung (also womöglich auch Virusausscheidung?), bei den mRNAImpfstoffen gibt es bisher keine Daten dazu

08.02.2021: „Es ist zu erwarten, dass durch die Impfung zwar schwere Verläufe vermieden werden können, nicht jedoch die lokale Vermehrung der Viren.

12.02.2021: „Textanpassung zum Thema ‚Impfung‘
Textabschnitt zu Hinweisen auf Verringerung der Übertragbarkeit durch Impfung eingefügt, Daten dazu aus Israel vorhanden

01.03.2021: „An der Evidenz zu steriler Immunität hat sich nichts verändert. Die Entlastung von Gesundheitswesen und Reduktion von schweren Verläufen ist durch die Impfung früher zu erreichen als die Unterbrechung von Infektionsketten.

29.03.2021: „Antwort2 (Haas): In KPN-Papier Quarantäne trotz Impfung empfohlen, nicht wegen schweren Krankheitsverlauf, sondern wegen Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung trotz Impfung.

31.03.2021: „Anpassung der Empfehlungen zum Infektionsschutz nach Covid-19-Impfung in Altenheimen

Kein hundertprozentiger Schutz vor Weitergabe des Erregers. Es kann noch zu Übertragungen kommen.

26.04.2021: „Frage: Warum sinkt die Inzident der ü80 Jährigen nicht auf unter 50/100.000 EW trotz Impfung?
Antwort: Wahrscheinlich, weil Impfung nicht unbedingt vor Infektion schützt und diese durch häufiger Testung besser erfasst werden und noch einige nicht geimpft sind.

28.04.2021: „Mindestens 1x geimpfte 80+ Jährige: 78%
Vollständig geimpfte 80+ Jährige: 62%

30.07.2021: „CDC-Daten: mRNA-Impfung schützt nur bedingt vor asymptomatischer Infektion, höhere Übertragbarkeit auch bei Geimpften, Schutzwirkung Durchschnittswerte und individueller Schutz abweichend
Impfdurchbrüche nicht überraschend. Was will man verhindern? Was will man erreichen? Will man etwas Transmission zulassen, v.a. schwere Fälle verhindern?

18.08.2021: „M. Diercke zeigt Tabelle für den Wochenbericht vorab: In den letzten 4 Wochen wurden bei den >60Jährigen 1.555 Fälle mit vollständiger Impfung gemeldet, >1000 davon waren symptomatisch, 148 (14%) wurden hospitalisiert, 12 von 148 auf ITS, 14 verstarben
o Von insgesamt 3000 gemeldeten Fällen wurde also etwa 1/3 als Impfdurchbruch gewertet
o Frage: Wäre es sinnvoll darzustellen, welcher Anteil von den Ungeimpften hospitalisiert wurde, um zu zeigen, dass die Impfung Einfluss auf den Erkrankungsverlauf nimmt?

22.10.2021: „Da die Impfung einen geringeren Einfluss auf die Transmission des Erregers hat ist beim Wegfallen der NPIs ein Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten. Eine Empfehlung der Impfung allein ist daher zu kurz gegriffen.

29.10.2021: „Wirkung von Impfung auf die verschiedenen Altersgruppen?
o Zurzeit steigende Inzidenzen, steigende Hospitalisierungen und Todesfälle

o Weiterhin an Ungeimpfte appellieren. Wirksamkeit gegen schwere Verläufe ist gut.
o Impfung wirkt allerdings nicht so gut wie erhofft gegen Infektionen und Übertragung auf andere.
o Ziel ist Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle.
o Kommunizieren, dass vorsichtiges Verhalten und regelmäßiges Testen weiterhin wichtig sind.
o Geimpfte haben ein reduziertes Risiko schwer zu erkranken. Dies entlässt sie nicht aus der Verantwortung, zu vermeiden, dass sie andere infizieren.

Publikation “Community transmission an viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK” kommt zu dem Ergebnis, dass der Impfeffekt auf die Reduzierung der Transmission minimal ist.

Ziel STIKO: Verhinderung von schweren Infektionen, generelle Verhinderung von Infektionen steht nicht im Mittelpunkt für STIKO, für RKI aber relevant. Für Booster-Impfung muss Evidenz für Übertragung aufgearbeitet werden.

Viele Presseanfragen zu Impfdurchbrüchen, 1-2% sinkende Wirksamkeit pro Woche, nachlassender Impfschutz vor Hospitalisierung bei >60 Jährigen
Minister hat allen Booster-Impfung nahegelegt (ist von STIKO aber noch nicht empfohlen) und doppelte Impfung von Genesenen (hierzu liegen FG33 und WHO noch keine Daten vor)

05.11.2021: „Wie kann es sein, dass Daten zur Impfeffektivität am Anfang so falsch waren (Schutz vor 90% der Infektionen)?

Man sollte dementsprechend sehr vorsichtig mit der Aussage sein, dass Impfungen vor jeglicher (auch asymptomatischer) Infektion schützen.

12.11.2021: „Frisch aus der BPK: Thilo Jung stellte die Frage nach der Quarantänisierung Geimpfter enger Kontaktpersonen. Minister Spahn hat im Anschluss Gesprächsbedarf zu diesem Thema signalisiert (eventuell befürchtet er, dass das RKI in diese Richtung gehen möchte). Nächste Woche findet eine Schalte mit dem Minister statt. Wie steht das RKI dazu?
o Empfiehlt man das, fällt die Grundlage für 2G/3G Regelungen weg
o Es ist eine Risikoabwägung: 60% weniger Infektion nach Impfung ist eine relevante Größe, Daten zur Übertragung sind uneinheitlich

o Hinweis: Grundlage für 2G/3G ist der Schutz vor schwerer Erkrankung und vor ITSBehandlungsbedarf, er würde auch bei Quarantäne für Geimpfte nicht entfallen, 2/3 Schutz vor Infektion ist kein guter Wert, RKI sollte nicht kommunizieren, dass Geimpfte keine Überträger sind, da bald viele Menschen Geimpfte Übertragende kennen werden

Am 23.03.2022 sandte das RKI an das Bundesgesundheitsministerium folgende Mail [15]: „Im Hinblick auf die geplante Befristung des Anspruchs auf Testung nach der TestV auf den 31.05.2022 geben wir zu Bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.

Auswirkungen

Die erzwungene Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte schwerwiegende Folgen für das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und grundsätzlich das komplette Personal in allen medizinischen Einrichtungen. Eine Studie [16] aus dem Universitätsklinikum Würzburg kommt zu dem Ergebnis, dass ein Drittel der Beschäftigten im Gesundheitswesen nach der Covid- 19-Impfung krank geschrieben wurden.

Auch das Expertengremium der Bundesregierung wusste von den Kranheitsausfällen des Krankenhauspersonals. Im Protokoll vom 22.03.2022 ist vermerkt: „Personalprobleme sind weiterhin großes Problem, in manchen Kliniken fehlt 1/3 des Personals …….In MV setzt sich die verschärfte Lage fort. Zum Teil bestehen Personalausfälle in einer Größenordnung von 40%.[17]

Trotz dieses Wissens um die Personalnot wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ausgesetzt bzw. aufgehoben. Bis 31.12.2022 wurde sie aufrecht erhalten und somit die Personalsituation der Einrichtungen wissentlich geschwächt

Die noch Ungeimpften, falls sie nicht entlassen wurden, mussten den Krankheitsausfall kompensieren. In einigen Landkreisen wurden Bußgelder von 250 bis 300€ gegen jene verhängt, die gegen das Impfpflicht-Gesetz verstoßen und ungeimpft gearbeitet haben [18].

Die Medien und Politiker hetzten gegen die Ungeimpften, was zur Folge hatte, dass die ungeimpften Arbeitskräfte unter Druck gesetzt wurden, sich impfen zu lassen und zuweilen auch deswegen gemobbt wurden. Tägliche Tests und öffentliche Aushänge der Ungeimpften auf Listen führten zu großem psychischen Druck und Diskriminierung. Der Datenschutz wurde ignoriert, indem der Impfstatus öffentlich gemacht wurde.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück lässt derzeit in ihrem Beschluss vom 03.09. 2024 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beim Verfassungsgericht prüfen [19].

AstraZeneca

Auszüge aus den Protokollen

In den Protokollen finden sich zum Thema AstraZenenca folgende Stellen:

29.01.2021: „Inhalt der Empfehlung für AstraZeneca Impfstoff wurde an Presse durchgestochen, politische Dimension, STIKO empfiehlt Impfstoff nur für <65-Jährige, da bei >65-Jährigen fehlende Evidenz, sehr weite Konfidenzintervalle, zu unsicher, da zwei hochwirksame RNA-Impfstoffe zur Verfügung stehen, Abfall der NT-Titer ab 65 Jahre deutlich
Begleitkommunikation wird vorbereitet, Wirksamkeit mit 70% signifikant niedriger, mit Impfstoff wird v.a. Gesundheits- und Pflegepersonal geimpft
viele zusätzliche Fragen: Erst AstraZeneca Impfstoff und später RNA-Impfstoff wenn der für alle verfügbar ist
Problematik der Deutung als 2-Klassen-Impfstoff, Vergleiche zu anderen Impfstoffen schwierig, besser Argumentation: jetzt Schutz mit 70% vs. potentielle Exposition und danach Impfstoff mit höherer Wirksamkeit
Diskussion in Wissenschaft zur Auffrischimpfung, jetzt Vektorund dann Auffrischung mit RNA-Impfstoff

Anmerkung: zu diesem Zeitpunkt war Comirnaty (BioNTech) bereits über einen Monat zugelassen.

05.02.2021: „Publikation zu Astra Zeneca-Impfstoff von letzter Woche: Schwierigkeit der Interpretation der nicht ganz optimal durchgeführten Studie
Astra Zeneca: Effekt auf asymptomatische Situation in nur 10 % der Fälle ! im Trial wurde aber Gesamtprositivenrate auf 50 % reduziert ! Effekt auf Transmission, Effekt der Verhinderung schwerer Verläufe ! es sollte nicht nur die asymptomatische Situation als Bewertungskriterium herangezogen werden

12.02.2021: „O. Wichmann in Steuerungskreis Corona-Impfkommunikation: Kampagne mit RKI Unterstützung, um über AstraZeneca- Impfstoff zu informieren, um Empfindung der 2-Klassenimpfung entgegenzuwirken.

Daten zu Astra-Zeneca Impfstoff aus Südafrika: nur noch 10% Wirksamkeit bei B1.351-Variante, allerdings milde Erkrankung als Endpunkte

19.02.2021: „Impfung Astra Zeneca Vakzine
o 800.000 Dosen verfügbar
o Medien berichten vermehrt Nebenwirkungen (NW), dies ist nicht ganz überraschend, NW-Profil ist bekannt
o Es werden mehr jüngere Erwachsene geimpft, diese sind häufig reaktogener als ältere Menschen
o Wird außerdem medial aufgebauscht, da das Vertrauen in diesen Impfstoff niedriger ist
o Problem soll überregional in Medien adressiert werden
o RKI bereitet auch Blatt zur Vakzine online vor

12.03.2021: „Thromboembolien nach AstraZeneca-Impfungen
o Dänemark hat Impfprogramm für AstraZeneca ausgesetzt, andere Länder nachgezogen, zumindest für betroffene Charge.
o PEI hat bereits Stellungnahme bzw. Pressemitteilung publiziert (siehe hier)
o in DEU 11 Verdachtsfälle, davon 3 verstorben, v.a. Frauen betroffen. 11 Fälle auf 1,2 Mio. Geimpfte, war zu erwarten; Hintergrund-Inzidenz eigentlich sogar höher als das, was bei Geimpften zu sehen. Wird geprüft.

15.03.2021: „Meeting NL, Dänemark, Österreich:
o Zweiwöchiges Aussetzen der Impfung mit AstraZeneca in NL und Dänemark, um Fällen von Embolien nachzugehen
o In Österreich soweit ebenfalls Fälle bekannt, hier jedoch kein Aussetzen der Impfung

19.03.2021: „AstraZeneca
Viel Aufregung generell
Gestern STIKO Sitzung zu Empfehlung zum neu zugelassenen Johnson & Johnson Impfstoff, zusätzliche Themen AstraZeneca und EMA Sitzung
Aktueller Stand
o Jetzt 12 Fälle mit Sinusvenenthrombose: alle 12 Frauen nach Impfung mit AstraZeneca, alle <55 Jahre, auffälliges Cluster
o PEI hat Hintergrundinzidenzen aus Holland genutzt, RKI in Kontakt mit Krankenkassen-Konsortium um deren Daten hinsichtlich Hintergrundinzidenz auszuwerten
EMA hat entschieden der Impfstoff ist sicher
Aufträge EMA und STIKO verschieden
STIKO entscheidet über beste Einsetzung von Impfstoffen und überlegt, ob bei diesem Signal gewisse Personengruppen lieber mRNA Impfstoff geimpft werden sollten, dies ist jedoch kommunikativ und bzgl. Akzeptanz schwierig, dennoch intern intensive Diskussion
Einige Länder in Europa haben anders entschieden, z.B. setzt Norwegen Impfprogramm mit AstraZeneca aus bis auf weiteres, auch abhängig von Fallzahlen
Heute erfolgt Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung/ Stellungnahme, AstraZeneca weiter wie bisher anzuwenden jedoch unter genauer Beobachtung, Meldeverzug ist zu erwarten
Ein Aufklärungsmerkblatt wurde gestern Abend noch angepasst und ging kurz nach Mitternacht an die BL, wird heute eingesetzt
Hierzu sind FAQ in Vorbereitung mit MaiLab, außerdem soll ein Video in STIKO App integriert werden zur kommunikativen Begleitung

31.03.2021: „Sind Kommunikationsstrategien in Planung für verunsicherte Personen, die kürzlich mit AstraZeneka geimpft wurden?
o FAQs werden übergearbeitet.
o Infoblatt für Kita-Beschäftigte wird erstellt. Hier wird ein Passus mitaufgenommen, der Vertrauen wiederherstellen soll.
o Entwickeln einer Sprachregelung wäre sinnvoll.

09.04.2021: „Sinusthrombosen als Nebenwirkung des AstraZeneca Impfstoffs: in D und Skandinavien sind die Fallzahlen 10 Mal so hoch wie in England. Inzwischen sind auch vermehrt Männer davon betroffen (aktuell 7 Fälle bei Männern in Deutschland) und damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz

11.06.2021: „Weitere Nebenwirkungen bei AstraZeneca: Guillain-Barré- Syndrom, Capillary Leak Syndrome

09.07.2021: „Regierung von Namibia wird Impfdosen von Deutschland erfragen.
o Kabinettsbeschluss, dass vermehrt Impfstoffe abgegeben werden, in erster Linie AstraZeneca.
o Im südlichen Afrika problematisch, da viel Impfskepsis gegenüber AstraZeneca

Das Verhalten weiterer Akteure

Selbst das Paul Ehrlich Institut hat am 15.03.2021 empfohlen die Impfungen mit AstraZeneca auszusetzen [20]. Trotz der bekannten Nebenwirkungen und Risiken der AstraZeneca Impfung hat das RKI weiterhin diese Impfung propagiert.

Am 18.03.2021 verlautbarte die EMA [21], der Nutzen der Impfung überwiege die weithin bekannten Risiken.

Nur wenige Wochen danach verkündeten deutsche Leitmedien, dass ein Spitzenpolitiker nach dem anderen sich angeblich mit AstraZeneca impfen hätte lassen [22]. Am 21.04.21 geben drei Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Bayern die Impfung mit AstraZeneca für alle Bevölkerungsgruppen frei [23].

Dies führte zu zusätzlichen Belastungen der Notfallmedizin und zu Unsicherheiten beim medizinischen Personal insbesondere auch, als die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Personal vor die Wahl des eigenen Impfstoffes stellte.

Am 27.03.2024 widerrief die EU-Kommission die Zulassung für Vaxzevria von AstraZeneca mit Wirkung zum 07.05.2024 – laut einer Sprecherin der EU-Kommission auf Initiative des Unternehmens AstraZeneca [24].

Massentests und Testpflicht

Falsch-Positive

Bei allen Tests im medizinischen Bereich gibt es Testpersonen, die tatsächlich negativ sind, jedoch ein positives Testergebnis haben. Sie werden als falsch Positive bezeichnet. Ein Maß für den Anteil der falsch Positiven ist durch die Spezifität des Tests gegeben. Bei einer Spezifität von z. B. 98% zeigt der Test bei 2% der tatsächlich negativen Probanden fälschlicherweise ein positives Ergebnis.

Bei anlasslosen Tests und einem geringen Anteil von tatsächlich Kranken ist der größte Teil der positiv Getesteten falsch positiv. Ist das Virus in der Bevölkerung nicht vorhanden und hat der Test eine Spezifität von z. B. 98% sind bei Massentests 2% der Getesteten positiv. Sehr anschaulich zeigt dies das Beispiel des Schwangerschaftstests. Bei einer angenommenen Spezifität von 99% zeigt ein Test an 10.000 Männern bei 100 eine Schwangerschaft an.

In den Protokollen finden sich zu diesem Thema folgende Aussagen:

29.04.2020: „Rel. hoher Anteil falsch positiver PCR-Ergebnisse
o Diskussion über das Dokument von INSTAND wurde vertagt
o Es gibt im Rahmen einer Zwischenauswertung von INSTAND einen relativ hohen Anteil von falsch-positiven Ergebnissen – man kann allerdings aufgrund dieses Wertes keine Hochrechnungen machen, wichtig im Detail zu betrachten nach Abschluss des Ringversuches.
o Man muss beachten, dass alle Teste falsch-positive Ergebnisse zeigen, ggf. müsste man empfehlen bei asymptomatischen Personen im Screeningverfahren einen weiteren Test zur Bestätigung zu machen.
o Auch hier zeigt sich die gebotene Sensibilität bei der Kommunikation mit der Bevölkerung.

19.06.2020: „PCR ist für SARS-CoV-2 weniger zuverlässig als für manche andere Erreger, die Spezifizität bei Ringversuchen lag teilweise bei 92% und nicht über 98%

05.06.2020: „Im Krisenstab wird diskutiert, welche Schlussfolgerungen aus der Massentestung gezogen werden können. Es ist unklar ob die positiven Fälle nachuntersucht wurden. Selbst bei einer Doppeltestung seien die PCR- Ergebnisse nicht ausreichend sicher. Eine sichere Aussage zu falsch- positiven oder falsch-negativen Ergebnissen fehlt.

Aus den Fallzahlen des RKI und der gemeldeten Anzahl der durchgeführten Tests geht hervor, dass im Sommerhalbjahr 2020 aufgrund der Spezifität des Tests und des geringen Anteils der positiv Getesteten de facto kein Nachweis des Virus vorlag. Dem RKI war dies auch aus anderen Quellen bekannt:

11.04.2020: „Österreich: Es gab eine Studie zur Schätzung der Periodenprävalenz. In einer Zufallsstichprobe von 1.544 Personen wurden 0,33% positiv getestet.

22.07.2020: „In KW 29 wurden nach Auswertung der RKI-Testlaborabfrage über 530.000 Testungen in DEU durchgeführt, davon waren ca. 3.400 positiv (die Positivenrate liegt seit ein paar Wochen konstant bei 0,6).

Selbst im Dezember lag der Anteil der positiv Getesteten in Slowenien und Südtirol noch unter der durch die Spezifität des Tests gegebenen Nachweisgrenze:

14.12.2020: „Bei Massentestungen in Slowenien und Südtirol wurde deutlich, dass die Bevölkerung ein negatives Testergebnis als Schutz missverstanden hat. Dies sollte bei etwaigen Massentestungen beachtet werden. In Österreich gab es umfangreiche Testangebote, jedoch war die Teilnahme deutlich geringer als erhofft (13 bis 20% der Bevölkerung anstelle von 60%). Die dortigen Positivenquoten (PCR-bestätigt) lagen zwischen 0,14% bis 0,5%.

Trotz fehlendem Virusnachweis wurde die Maskenpflicht aufrecht erhalten und es wurden Nachrichten, die auf diese Zusammenhänge hinwiesen, diskreditiert:

12.08.2020: „Falsch positive Tests sind weiterhin ein Thema in den Medien, es wurde eine gute Sprachregelung und FAQ erstellt doch es bleibt ein Lieblingsthema der Verschwörungstheoretiker und kommt deswegen noch stets vermehrt auf

Infektiösität und ct-Wert

Der PCR-Test besteht darin, bestimmte DNA-Sequenzen in einer Probe gezielt zu vermehren. Dies geschieht in Zyklen, wobei pro Zyklus die Anzahl der gesuchten Sequenzen verdoppelt wird. Der ct-Wert einer Testung bezeichnet die Anzahl der Zyklen, die erforderlich war, um die gesuchten Sequenzen nachzuweisen. Je höher der ct-Wert einer Testung ist, umso geringer ist der Gehalt der gesuchten Sequenzen in der Probe.

Ein Patient ist umso ansteckender, je mehr Viren er ausscheidet. Daher besteht ein Zusammenhang zwischen der Ansteckungsgefahr und dem ct-Wert. Je höher der ct-Wert ist, umso weniger Virenteile befinden sich in der Probe und umso weniger ansteckend ist der Proband.

Der PCR-Test weist nur Virenbestandteile in der Probe nach, die Existenz von aktiven Viren kann er nicht nachweisen. Diese kann durch eine Anzucht, d. h. eine Vermehrung des Virus nachgewiesen werden.

Zum Thema finden sich folgende Aussagen in den Protokollen:

03.02.2020: „Ein positives PCR-Ergebnis nach Gesundung muss nicht zwangsläufig mit Infektiösität einhergehen.

24.03.2020: „Häufiger Rückmeldung von PCR positiven, mild verlaufenden Fällen auch nach 14 Tagen, in der Charité gibt es mehrere Fälle dieser Art, die aus sozialen Gründen hospitalisiert waren obwohl es medizinisch nicht notwendig war

28.04.2020: „AL1 nimmt heute an der AGI TK teil, dort wird die Testung asymptomatischer sehr kritisch gesehen, sowohl Testergebnisse bei asymptomatischen sowie NPV, PPV sind schwer zu interpretieren und sollten unbedingt mit anderen Aspekten zur Entscheidung kombiniert werden, man kann nicht alleine auf Testung setzen (z.B. Aufnahme in Einrichtungen)

22.05.2020: „Anzuchtversuche: ZBS1 hat knapp 175 Proben mit verschiedenen Ct-Werten analysiert und dabei festgestellt, dass in dem verwendeten System Proben, die einen Ct Wert größer 32 aufweisen NICHT in der Zellkultur wachsen, bei Ct>30 wachsen 98% nicht, bei Ct>29 96% nicht. ZBS1 weist ausdrücklich darauf hin, dass dies für das am RKI genutzte System gilt und nicht 1 zu 1 pauschal auf andere Systeme übertragbar ist.

15.06.2020: „Für die Analyse wurden von ZBS1 Proben sowie zusätzliche Informationen von 194 Patienten untersucht. Die Proben wurden per PCR sowie Zellanzucht ausgewertet. Es zeigte sich, dass (bis auf einen Ausreißer unter Immunsuppression) nach >7 Tage nach Symptombeginn in der Zellkultur nichts mehr wächst. Ein Cut-off wurde bei einem CT-Wert von 30 festgelegt. Es wurde gesehen, dass ab einem CT-Wert ab 25 bereits nichts mehr wächst, jedoch gab es einen Ausreißer von 29, weshalb er Cut-off dann bei 30 festgelegt wurde. Die Werte kommen natürlich immer darauf an, welche Patienten untersucht werden. Das RKI hatte wahrscheinlich durch die Gesundheitsämter Proben von milden bis normalen Infektionen erhalten. Das Problem ist die Vergleichbarkeit der Patienten. Bei einer Probe einer Patientin mit Vorerkrankungen gab es eine Ausnahme, da sie mit einen CTWert von 15 nach 55 tagen noch Virus anzüchtbar war. …

Bei den Massentestungen war ein ct-Wert bis über 40 zulässig, jeder auf diese Weise positiv Getestete floss unabhängig vom ct-Wert als „Bestätigter Fall“ in die Statistik der „7-Tage-Inzidenz“ ein. Es ist nicht bekannt, wie viele der positiv Getesteten tatsächlich von aktiven Viren befallen waren und wie viele von ihnen zudem ansteckend waren.

Bewertung

Dem RKI war also bekannt, dass Antigenschnelltests und PCR-Tests von ihrem medizinischen Nutzen her sehr fraglich waren. Trotzdem wurden Massentests drei Jahre lang durchgeführt.

Täglich vor Dienstbeginn mussten sich ungeimpfte Bedienstete in den Einrichtungen selbst testen oder sich von anderen Mitarbeiter testen lassen, obwohl keine Krankheitssymptome vorhanden waren. Diese Tests mussten sorgfältig, teils unter Aufsicht, ausgeführt werden. Dies brauchte zusätzliche Zeit, die in der Zuwendung zu den Patienten/Bewohnern verloren ging.

Schulkinder mussten sich regelmäßig vor Schulbeginn testen lassen, obwohl laut RKI die medizinische Evidenz dafür gefehlt hat. Diese Maßnahme wurde wieder allein von der Politik/Regierung verordnet, ohne medizinische Evidenz. (siehe Protokoll 11.04.2022 „Testungen in Schulen auf expliziten Wunsch der Kanzlerin aufgenommen, nicht RKI Schwerpunkt“).

Ungeimpfte Arbeitnehmer durften nur ihre Arbeit bei negativem Testergebnis aufnehmen. Die meisten der öffentlichen Testzentren waren im Freien angesiedelt und somit die zu Testenden dem Wetter (Kälte, Schnee, Regen) ausgesetzt.

Durch viele falsch positive Tests, die eine 2-wöchige Quarantäne nach sich zogen, wurde in dieser Zeit der Personalmangel zusätzlich verstärkt.

Weitere Themen

RKI verschwieg, dass SARS-Cov-2 eine hyperallergische Pneumonie auslösen kann

Eine lebensrettende Erkenntnis, die nicht veröffentlicht wurde, findet sich unauffällig unter dem Punkt 2 (Erkenntnisse über den Erreger) des RKI-Protokolls vom 10.02.2020 und lautet:

Deutsche Erkenntnisse: zwei der deutschen Patienten hatten Lungenentzündungen im Zuge einer sekundären Verschlechterung, typisch für SARS und Mers-CoV: beidseitige Pneumonie T-Zellen-vermittelte hyperallergische Reaktion an Tag 7-10, …

Diese harmlos klingende Passage bedeutet schlicht und ergreifend: die „Experten“ vom RKI hatten bereits im Februar 2020 entscheidend wichtige Informationen, welche die beschriebenen dramatischen Bilder und Verläufe vermutlich größtenteils hätten verhindern können, da eine einfache Behandlung mit Antihistaminika und Glucocorticoiden möglich gewesen wäre. Das war den verantwortlichen Stellen bekannt.

Durch ein rechtzeitiges Rundschreiben an die Kliniken und niedergelassenen Ärzte und dementsprechende Therapie wären viele Unsicherheiten und Todesfälle vermieden worden. Der Arbeitsaufwand in den Kliniken durch Beatmung etc. wie auch die auflaufenden Fälle in den Intensivstationen hätte dadurch deutlich reduziert werden können.

Die „Pandemie der Ungeimpften“

Anfang November 2021 sprachen viele Verantwortliche von der „Pandemie der Ungeimpften[25]. In den Protokollen gibt es dazu eine relevante Stelle:

05.11.2021: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei.

o Dient als Appell an alle, die nicht geimpft sind, sich impfen zu lassen.
o Sagt Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht korrigiert werden.

Eigentlich war sehr früh zu erkennen, dass auch die Geimpften weiterhin den Virus übertragen. Im Protokoll vom gleichen Tag ist zu lesen:

Wie kann es sein, dass Daten zur Impfeffektivität am Anfang so falsch waren (Schutz vor 90% der Infektionen)? In Bezug auf asymptomatische Infektionen gab es am Anfang keine Informationen… Dementsprechend können sich Geimpfte >2 Monate nach Impfung auch wieder leichter infizieren. Die Erwartung ist, dass die meisten Geimpften nicht oder nur leicht symptomatisch sind, dass sie aber durchaus hohe Viruskonzentrationen im Nasen-/Rachenraum aufweisen und kontagiös sind.

Ungeimpfte waren im Winter 2021 bis Frühjahr 2022 vom öffentlichen Leben ausgeschlossen da nur geimpfte in Restaurants, Kinos, Theater etc. eingelassen wurden [26]. Unter Missachtung des Datenschutz musste jeder seinen Impfstatus öffentlich machen, um in öffentliche Einrichtungen zu gelangen.

Die Regierungen, viele Politiker und die Presse befeuerten immer wieder die Ächtung der Ungeimpften in dem sie den Ungeimpften öffentlich die Schuld an der Pandemie gaben. Die Berliner Zeitung schrieb am 04.12.2022 [27]:

Wir müssen analysieren, wie es dazu kommen konnte, dass führende Politiker und Politikerinnen sich hemmungslos autoritärer Vokabeln wie ‚Zügelanziehen‘ bedienten (Markus Söder), dass der für den Rechtsstaat fundamentale ,Verhältnismäßigkeitsgrundsatz’ zur Disposition gestellt wurde (Winfried Kretschmann), dass selbst das Bundesverfassungsgericht bisherige verfassungsrechtliche Maßstäbe ignorierte und faktisch der Regierung in Krisenzeiten einen Persilschein für ‚hemmungs- und grenzenlose Krisenpolitik‘ ausstellte.

Dieses Verhalten verstärkte die Spaltung der Gesellschaft, auch am Arbeitsplatz, da diese Vorgaben nicht nur für öffentliche Einrichtungen sondern auch für Pflegeheime, Krankenhäuser und alle medizinischen Einrichtungen galten.

Quellen

[1]  https://www.dw.com/de/eu-kommission-hat-impfstoffverträge-unzulässig-geschwärzt/a-69691585

[2]  https://corona-hilfestellung.de/impfkomplikationen-quellen/

[3]  https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=982

[4]  https://corona-protokolle.net/gremium/rki-krisenstab-covid-19/

[5]  https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011

[6]  https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3892

[7]  https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/kohlendioxid_2008.pdf, S. 1364

[8]  https://www.cochrane.de/news/cochrane-review-zum-nutzen-von-masken-gegen-atemwegsinfektionen, https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/wie-gefaehrlich-ist-der-mundschutz-fuer-die-atemwege

[9]  https://www.hcm-magazin.de/barmer-report-zeigt-belastung-der-pflegekraefte-in-der-pandemie-333475/

[10]  https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132970/Zweiter-COVID-19-Lockdown-Zahl-der-Suizidversuche-bei-Jugendlichen-in-Deutschland-nahm-zu

[11]  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf

[12]  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf

[13] S. z. B. https://dejure.org/BGBl/2021/BGBl._I_S._5162

[14]  https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf, S. 30

[15]  https://media.frag-den-staat.de/files/foi/778388/23-02-2023-aw-rki-220322-rki.pdf

[16]  https://www.eurekalert.org/news-releases/950542

[17]  https://my.hidrive.com/lnk/UtxWBUclh#file

[18]  http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erste-bussgelder-wegen-verstoss-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-verhaengt

[19]  https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-osnabrueck-3a22422-corona-impfnachweis-bverfg-vorlage

[20]  https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aussetzung-impfung-covid-19-impfstoff-astra-zeneca.html

[21]  https://www.ema.europa.eu/en/news/covid-19-vaccine-astrazeneca-benefits-still-outweigh-risks-despite-possible-link-rare-blood-clots-low-blood-platelets

[22]  https://www.n-tv.de/politik/Steinmeier-mit-Astrazeneca-geimpft-article22465898.html, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeskanzlerin-angela-merkel-mit-astrazeneca-geimpft-a-6d1be261-820d-42ad-9e16-e5c7d6347c31, https://www.rtl.de/cms/astrazeneca-biontech-moderna-damit-wurden-merkel-soeder-co-geimpft-4752818.html

[23]  https://www.n-tv.de/politik/Drei-Bundeslaender-geben-Astrazeneca-fuer-alle-frei-article22505916.html

[24]  https://www.tagesschau.de/faktenfinder/astrazeneca-zulassung-eu-nebenwirkungen-100.html

[25]  https://www.nzz.ch/international/neue-rki-files-belegen-politiker-und-medien-haben-wider-besseres-wissen-von-der-pandemie-der-ungeimpften-gesprochen-ld.1840887, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-in-deutschland-wir-geiseln-der-ungeimpften-kolumne-a-6a9cc690-576a-4090-b8d6-cbe0b2cc6c5f, https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/pandemie-der-ungeimpften-infektiologin-herold-ueber-corona-17526756.html

[26]  https://www.welt.de/kultur/plus236286766/2G-und-2G-Die-Ausgrenzung-der-Ungeimpften-muss-enden.html

[27]  https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/corona-der-staat-sollte-sich-bei-den-ungeimpften-entschuldigen-li.292799

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