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Erläuterungen zur Beitrittserklärung

Aufnahmeverfahren und Kündigungsrecht

Sie können dem Verein als Fördermitglied (Mitgliedschaft ohne Stimmrecht) oder als Vollmitglied (mit Stimmrecht) beitreten. Die Vollmitgliedschaft steht nur Personen aus den Gesundheitsberufen offen, Personen welche nicht aus den Gesundheitsberufen kommen, werden als Fördermitglieder geführt. Eine Fördermitgliedschaft ist jedoch auch für Personen aus den Gesundheitsberufen möglich, sie verzichten somit jedoch auf ihr Stimmrecht. Die Mitarbeit an den vom Verein unterstützten Projekten ist nicht abhängig von einer Vollmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist mit Volljährigkeit möglich.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem positive Beschluss des Vorstands über die Aufnahme.

Die Mitgliedschaftsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Mitgliedsjahres gekündigt wird.

Die Kündigung muss in Textform (Email, Brief, Fax) erfolgen.

§ 36 Interessenkonflikte / Satzung IVfG

(1) Interessenskonflikte bestehen, wenn das Mitglied bei einem gewinnorientierten Unternehmen oder bei einer Organisation, die sich ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar über gewinnorientierte Unternehmen finanziert, in einer Funktion als Interessenvertretung angestellt ist oder Zuwendungen von einem solchen Unternehmen oder einer solchen Organisation erhält.

(2) Ein Unternehmen ist gewinnorientiert, wenn es nicht gemeinnützig ist und die Einkünfte aus Gewinnen über eine branchenübliche Leistungsvergütung hinausgehen. In Deutschland dient die Verpflichtung zum Erstellen einer Bilanz als Maßstab.

(3) Eine mittelbare Finanzierung liegt vor, wenn sie durch eine Organisation erfolgt, die sich ihrerseits ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar über gewinnorientierte Unternehmen finanziert.

(4) Beispiele für Interessenskonflikte sind:

  1. Anstellung bei einem gewinnorientierten Pharmaunternehmen im Marketingbereich
  2. Anstellung bei einer Stiftung, z. B. dem Wellcome Trust, die sich zu einem erheblichen Teil aus Anteilen an gewinnorientierten Pharmafirmen finanziert
  3. Aktienbesitz oder sonstige Beteiligungen an gewinnorientierten Pharmaunternehmen, Krankenhausbetrieben und/oder Pflegeeinrichtungen.